Sprache

Politische Arbeit

Anerkennung der Gebärdensprachen

Der Schweizerische Gehörlosenbund setzt sich für die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene ein.

UNO-BRK
Die fehlende Anerkennung der Gebärdensprachen steht im Widerspruch zur UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK), welche die Schweiz 2014 ratifiziert hat. Darin werden die Gebärdensprachen als eigenständige Sprache definiert und die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, die Gebärdensprachen und die Gehörlosenkultur anzuerkennen.

Die Schweiz ist eines der letzten Länder in Europa, welches seine Gebärdensprachen nicht auf nationaler Ebene anerkannt hat.

Rechtliche Informationen
Die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen ist in den Augen des Schweizerischen Gehörlosenbundes eine unabdingbare Voraussetzung, um die Situation von gehörlosen Menschen in der Schweiz zu verbessern und ihre Rechte zu garantieren.

Auf kantonaler Ebene sind die Gebärdensprachen in Genf, Zürich und dem Tessin in den jeweiligen Kantonsverfassungen erwähnt. Der Kanton Neuchâtel kennt die Anerkennung auf Gesetzesstufe.

Sprachen sind keine Behinderung! Deshalb ist die Anerkennung der Gebärdensprachen unabdingbar. Denn es geht um meine Sprache, meine Kultur, meine Identität.

Fernanda Hintz, Public Affairs

Massnahmen
Die Gebärdensprache ermöglicht gehörlosen Personen den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitswesen, zur Kultur oder zu Bildungsangeboten. Dieser Zugang muss gehörlosen Menschen durch Bund, Kantone und Gemeinden im Rahmen ihrer Kompetenzen garantiert werden, wie es auch die UNO-Behindertenrechtskonvention und das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung verlangen.

Fortschritte
Das eidgenössische Parlament gab dem Bundesrat 2022 den Auftrag, ein Bundesgesetz zur Anerkennung und Förderung der Gebärdensprachen sowie der Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen zu schaffen (Motion 22.3373). Der Gehörlosenbund freut sich über diesen ersten Schritt und erwartet vom Bundesrat eine schnelle und konsequente Umsetzung.

Fragen zur rechtlichen Anerkennung der Gebärdensprachen?
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