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Förderfondsreglement

Der Schweizerische Gehörlosenbund stellt jährlich Gelder zur Verfügung für Projekte von Kollektivmitgliedern und Aufgaben von regionalen Partnern. Das Förderfondsreglement hilft beim Verteilen des Geldes und beim Prüfen der Anträge.

Wichtige Information


Aufgrund einer Unterschreitung der gemäss interner Richtlinie vorgegeben Finanzreserven sah sich der Gehörlosenbund gezwungen, dringliche Massnahmen einzuleiten um eine weitere Reduktion zu vermeiden. Entsprechend hat der Vorstand entschieden, alle Unterstützungsbeiträge für den Projekt- sowie den Ausbildungsfonds für das Jahr 2025 zu pausieren. Das bedeutet, im Jahr 2024 werden keine Projektanträge für Auszahlungen im 2025 angenommen.

Erträge aus dem Fundraising
Der Schweizerische Gehörlosenbund stellt jedes Jahr 10 % der Erträge aus dem Fundraising zur Verfügung. Das Geld geht anteilmässig in einen Regionalfonds, in einen Projektfonds für Mitglieder und einen Ausbildungsfonds.

Es ist klar geregelt, welche Gelder in welchen Regionen wofür zur Verfügung stehen. Die Kriterien für die Verteilung sind öffentlich. Je nach Fonds werden die nicht aufgebrauchten Mittel eines Jahres zum Teil auf das nächste Jahr übertragen.

Als Regel gilt: Je besser ein Projekt die Strategie des Gehörlosenbundes unterstützt, desto mehr Chancen auf finanzielle Unterstützung hat es (Ausnahme Ausbildungsfonds).

Ruedi Graf, Regionen Deutschschweiz und italienische Schweiz

Regionalfonds
Die 7 Grossregionen der Schweiz erhalten jedes Jahr einen fixen Betrag für Partnerorganisationen, den sie zur Koordination, Netzwerkarbeit und Interessenvertretung in den Regionen einsetzen können.

Projektfonds
Dieses Geld wird für Projekte, welche die Strategie des Schweizerischen Gehörlosenbundes unterstützen und für niederschwellige Projekte der Selbsthilfe von Mitgliedern gesprochen.

Ausbildungsfonds
Gefördert werden Aus-, Weiterbildungs- und Studiengänge mit Schwerpunkt Gebärdensprache/Kultur der Gehörlosen und Dolmetsch-/Übersetzungsberufe, welche die gesellschaftliche und inklusive Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung voranbringen und erweitern.

per Post
Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS
Sekretariat/Gesuche
Räffelstrasse 24
CH-8045 Zürich

per E-Mail
direction@sgb-fss.ch
Mit dem Betreff: Gesuche

Für Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare oder Fragen rund ums Finanzierungsreglement kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Regionalpartner vom Gehörlosenbund.

Fragen zum Förderfondsreglement? Ich freue mich auf deine Nachricht.