Rechte gehörloser Kinder
Kinder haben eigene Rechte. Für gehörlose und schwerhörige Kinder bedeutet dies insbesondere das Recht auf eine Entwicklung, die ihren sprachlichen und kommunikativen Bedürfnissen gerecht wird. Frühzeitiger Zugang zur jeweiligen Gebärden- und entsprechenden Lautsprache sowie Bildung ist dabei von zentraler Bedeutung. Diese Rechte sind von allen zu schützen, zu fördern und zu gewährleisten.

Internationale Übereinkommen und nationale Gesetze verfolgen das Ziel, allen Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung, Gesellschaft und Kultur zu ermöglichen.
Deklaration über die Rechte gehörloser Kinder
Im Juli 2023 verabschiedete die Generalversammlung der World Federation of the Deaf (WFD) die Deklaration über die Rechte gehörloser Kinder. Sie stützt sich auf die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) und fasst die wichtigsten Rechte gehörloser Kinder in zehn Artikeln zusammen.
Die Deklaration stärkt unter anderem das Recht auf Gebärdensprache, Bildung und Chancengleichheit. Sie betont ausserdem die Bedeutung von Gebärdensprachkursen für Eltern und einer gebärdensprachkompetenten Begleitung gehörloser Kinder.
Recht auf Gebärdensprache
Die UNO-Behindertenrechtskonvention anerkennt Gebärdensprachen als vollwertige Sprachen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten wie die Schweiz, den Zugang zu Bildung und Kommunikation für gehörlose Menschen zu fördern.
Gebärdensprachen fördern die Kommunikationskompetenz, stärken Resilienz und persönliche Entfaltung und ermöglichen den Zugang zur Gehörlosenkultur. Ein früher Zugang zu einer natürlichen Sprache unterstützt zudem die sprachliche, kognitive und soziale Entwicklung von Kindern.
Recht auf bilinguale Bildung
Fachorganisationen empfehlen eine bilinguale Förderung, bei der die Gebärden- und die entsprechende Lautsprache gemeinsam gefördert werden. Ziel ist, dass gehörlose Kinder sich in beiden Sprachwelten möglichst gut zurechtfinden. Die Gebärdensprache ist dabei zentral für die kulturelle Identität gehörloser und hörbehinderter Kinder. Die Lautsprache ermöglicht eine gezielte soziokulturelle Integration und ist u.a. wichtig für die berufliche Entwicklung.
Das Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH) empfiehlt im Bereich der Frühförderung regelmässige Gebärdensprachkurse (1-2 Stunden pro Woche) für Kinder und ihre Familien. Die konkrete Umsetzung ist jedoch kantonal unterschiedlich geregelt. Je nach Wohnkanton bestehen unterschiedliche Angebote und Zuständigkeiten.
Hilflosenentschädigung für Minderjährige
Gehörlose oder hörbehinderte Kinder haben unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung für Minderjähre der Invalidenversicherung (IV). Der Grad der Hilflosigkeit und somit die Beitragshöhe des Anspruchs, ist primär von der individuellen Situation abhängig.
Leistungen der Invalidenversicherung bei Einreise in die Schweiz
Reist ein Kind bereits mit einer Gehörlosigkeit oder Hörbehinderung in die Schweiz ein und besteht mit seinem Herkunftsland kein Sozialversicherungsabkommen, übernimmt die Invalidenversicherung (IV) grundsätzlich keine Kosten für Leistungen, deren Voraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Einreise bestanden haben.
Entsteht nach der Einreise ein neuer Anspruch auf Leistungen der IV, muss dieser im Einzelfall geprüft werden. Dies kann beispielsweise bei einer erstmaligen beruflichen Ausbildung der Fall sein.
Hilfsmittel für Schule und Ausbildung
Damit gehörlose und hörbehinderte Kinder dem Unterricht möglichst gut folgen können, kommen je nach Situation verschiedene Hilfsmittel zum Einsatz. Dazu gehören neben Gebärden- und Schriftdolmetscher beispielsweise auch FM-Anlagen.
Die Invalidenversicherung (IV) finanziert solche Hilfsmittel unter bestimmten Voraussetzungen.
Unterstützung durch den Rechtsdienst
Das Sozialversicherungsrecht ist komplex. Ob eine behördliche Einschätzung im konkreten Einzelfall zutrifft, lässt sich oft erst nach einer genaueren rechtlichen Prüfung beurteilen. Wenn Sie unsicher sind oder eine ablehnende Entscheidung erhalten haben, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein. Der Rechtsdienst unterstützt Betroffene und ihre Angehörigen dabei, ihre Rechte abzuklären und wenn nötig geltend zu machen.