Sprache

Frühförderung

Zur Unterstützung einer gesunden Entwicklung gehörloser Kinder gibt es in allen Kantonen der Schweiz Programme zur Frühförderung.

Frühförderung in der Schweiz

Was ist bilinguale Frühförderung?
Die bilinguale Frühförderung ist das gleichzeitige Erlernen der (Laut-)Sprache und der Gebärdensprache im frühen Kindesalter. Die Gebärdensprache ist eine visuelle Sprache. In der Schweiz gibt es 3 Gebärdensprachen: die Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), die Langue des Signes Française (LSF) und die Lingua Italiana dei Segni (LIS).

Für wen?
Die bilinguale Frühförderung richtet sich an Säuglinge und kleine Kinder mit einer Hörbehinderung oder einer Gehörlosigkeit und an ihre Eltern, Geschwister und weitere Angehörige.

Warum?
Ein gehörloses Kind braucht für eine gesunde Entwicklung die Gebärdensprache. Sie fördert sehr früh die Entwicklung der Kommunikation gehörloser oder hörbehinderter Kinder. Sie erleichtert gleichzeitig den Spracherwerb. Die Gebärdensprache ermöglicht den Kindern ihre Gefühle und Gedanken mitzuteilen und eine vertrauensvolle Bindung zu ihren Eltern und Geschwistern aufzubauen. Die Gebärdensprache unterstützt den Erwerb der Lautsprache bei Kindern, deren beide Eltern gehörlos sind.

Was sagt die wissenschaftliche Forschung?
Die Forschung zur Sprachentwicklung belegt, dass gehörlose Kinder ein visuelles Sprachsystem für ihre Entwicklung und für die Entfaltung ihrer Kompetenzen braucht und dies vor dem 5. Lebensjahr. Ein fehlender Zugang zur Gebärdensprache in der frühen Kindheit riskiert die Entwicklung und die schulische Laufbahn zu beeinträchtigen. Die Forschungsergebnisse zeigen zudem einen positiven Einfluss des Erlenen von zwei Sprachen in der frühen Kindheit auf die kommunikativen Fertigkeiten und auf die kognitive und sozial-emotionale Entwicklung der Kinder. Mit dem frühen Erlernen der Gebärdensprache verfügen gehörlose und schwerhörige Kinder über eine Sprache, mit der sie sich ausdrücken können. Die Gebärdensprache hemmt nicht den Erwerb der Lautsprache, sondern das Gegenteil ist der Fall.

Wie funktioniert die bilinguale Frühförderung?
Bevor Heimkurse Sinn ergeben, braucht es eine entsprechende Beratung der Eltern durch Fachpersonen (Bsp. BFSUG). Diese Fachstellen existieren jedoch nicht in allen Kantonen, beziehungsweise es ist nicht geklärt, wie die Beratung organisiert ist. Ohne eine adäquate Beratung verstehen Eltern von gehörlosen Kindern häufig nicht, warum ihre Kinder auf eine bilinguale Bildung angewiesen sind. Die bilinguale Frühförderung findet zu Hause statt. Der Unterricht ermöglicht der ganzen Familie, die Gebärdensprache zu erlernen und sofort damit zu kommunizieren. Die bilinguale Förderung wird von einem ausgebildeten gehörlosen Gebärdensprachlehrer durchgeführt. Ein Gebärdensprachenkurs für Kinder sollte rund 100 Stunden dauern (Snoddon, 2015), dies entspricht 2 Stunden pro Woche. Bei einem Bevölkerungsanteil von 0.2% sind knapp 200 Kinder pro Jahrgang von einer Gehörlosigkeit betroffen.

Gibt es Online-Sprachkurse?
Zusätzlich zum Unterricht zu Hause besteht auch die Möglichkeit für Eltern und ältere Geschwister die Gebärdensprache mit Online-Kursen von signwise.ch zu vertiefen. Diese Online-Kurse sind eine Ergänzung aber ersetzen den Unterricht zu Hause nicht.

Wer finanziert die bilinguale Frühförderung?
Laut dem Sonderpädagogik- Konkordat (2017) liegt Verantwortung für sonderpädagogischen Massnahmen 0-20 Jahre, wie die Frühförderung, bei den Kantonen. Dadurch ist die bilinguale Frühförderung sehr heterogen geregelt. Es gibt grosse kantonale Unterschiede sowohl bei den Angeboten als bei deren Finanzierung. Im Rahmen der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention und der UNO-Kinderkonvention in der Schweiz, hat der Bundesrat festgestellt, dass die vom Bund vorgesehene finanzielle Unterstützung der bilingualen Frühförderung nicht von den Kantonen in Anspruch genommen wurden (Bundesrat, 2022, S. 14).

Wer steht bei Fragen zur Verfügung? SGB-FSS: info-d@sgb-fss.ch (de), info-f@sgb-fss.ch (fr), info i@sgb-fss.ch (it)

Download: Merkblatt für bilinguale Frühförderung

Frühförderung in den Kantonen

Untenstehend sind die verfügbaren Informationen zu den kantonalen Anlaufstellen aufgelistet. Nicht alle Kantone haben eine eigene Anlaufstelle. Einige Kantone haben eine Zusammenarbeit und bieten eine zentrale Anlaufstelle welche mehrere Kantone gleichzeitig bedient.

In welchem Kanton wohnen Sie?

Aargau

Wenn Sie ein gehörloses oder schwerhöriges Kind haben, stehen Ihnen im Kanton Aargau verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Heimkursen und weiteren Frühfördermassnahmen in Ihrer Region.

Zuständiges Amt

Für den Kanton Aargau ist der audiopädagogische Dienst (APD) Aargau zuständig, angesiedelt im Landenhof Zentrum für Hören und Sehen in Unterentfelden. Der APD begleitet gehörlose und hörbehinderte Kinder und Jugendliche vom Zeitpunkt der Diagnose bis zum Abschluss ihrer schulischen oder beruflichen Bildung mit Beratung, Frühförderung und Unterstützung.

Kontakt:
www.landenhof.ch
apd@landenhof.ch
0627370505

Heimkurs für Familien

Über den APD Aargau kann ein Heimkurs beim Kanton beantragt werden. Der Kurs richtet sich an Familien mit gehörlosen oder schwerhörigen Kindern und zielt darauf ab, eine gemeinsame Basis in der Gebärdensprache zu schaffen.

Ein Heimkurs umfasst in der Regel 10 Lektionen à 90 Minuten pro Familie. Die Kurse bestehen aus einer Kombination von Online- und Präsenzphasen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden.

Die Durchführung erfolgt durch die Beratungsstelle für Gehörlose und Schwerhörige (BFSUG) Aargau–Solothurn, welche am Landenhof angesiedelt ist und über umfassende Erfahrung in der gebärdensprachlichen Frühförderung verfügt.

Zugang & Anmeldung

Familien mit gehörlosen oder schwerhörigen Kindern werden in der Regel direkt durch ihre zuständige Audiopädagogin des APD Aargau auf das Heimkursangebot aufmerksam gemacht.

Bei Interesse an einem Heimkurs können sich Eltern direkt an den APD Aargau oder an die BFSUG Aargau–Solothurn wenden, welche die Durchführung des Kurses übernimmt.

Für die Kontaktaufnahme steht der APD per E-Mail unter apd@landenhof.ch zur Verfügung.

Finanzierung & Abwicklung

Die Kosten für die Heimkurse werden vom audiopädagogischen Dienst (APD) Aargau übernommen. Eltern leisten dabei einen Kostenbeitrag von CHF 450.– pro Kurs.

Sollte eine Familie nicht in der Lage sein, diesen Beitrag zu zahlen, wird gemeinsam mit der BFSUG Aargau–Solothurn, welche die Heimkurse durchführt, eine Lösung gesucht. Die Teilnahme am Kurs soll nicht an finanziellen Hürden scheitern.

Die vertragliche Abwicklung erfolgt über die BFSUG: Sie schliesst mit den Eltern eine Vereinbarung ab, stellt dem APD Aargau die Kurskosten in Rechnung und erhebt den Elternbeitrag direkt bei den Familien.

Weitere Frühförderangebote

Neben dem Heimkurs stehen Familien mit gehörlosen oder schwerhörigen Kindern im Kanton Aargau weitere unterstützende Angebote zur Verfügung.

Die BFSUG Aargau–Solothurn, welche am Landenhof angesiedelt ist, bietet umfassende sozialpädagogische Begleitung an. Zusätzlich unterstützt die BFSUG bei der Integration im Alltag, vermittelt Fachpersonen und bietet individuelle Beratung für Familien an.

Darüber hinaus können Familien auch auf allgemeine Frühförderangebote des Kantons Aargau zurückgreifen – beispielsweise Spielgruppen, Eltern-Kind-Treffs. Diese Angebote stehen grundsätzlich auch Familien mit gehörlosen oder schwerhörigen Kindern offen.

Verfügbare PDFs & weitere Links

Für den Kanton Aargau stehen zusätzlich folgende Informationen zur Verfügung:

  • Weitere Informationen zur frühen Förderung im Kanton Aargau
    Der Kanton bietet eine Übersicht über Spielgruppen, Eltern-Kind-Angebote und Sprachförderprogramme, die auch für Familien mit gehörlosen und hörbehinderten Kindern zugänglich sind.
  • Beratungsstelle BFSUG Aargau-Solothur
    Die BFSUG informiert über die Angebote in der sozialpädagogischen Beratung und gebärdensprachlichen Frühförderung für Familien mit gehörlosen und hörbehinderten Kindern.
Basel (Basel-Stadt & Basel-Landschaft)

Wenn Sie ein gehörloses oder schwerhöriges Kind haben, stehen Ihnen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Heimkursen und weiteren Frühfördermassnahmen in Ihrer Region.

Zuständiges Amt

Für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist der Audiopädagogische Dienst (APD) beider Basel zuständig. Dieser ist beim GSR – Zentrum für Gehör, Sprache und Kommunikation in Aesch angesiedelt und begleitet Familien mit hörbeeinträchtigten Kindern ab dem Zeitpunkt der Diagnose.

Der APD unterstützt Kinder und Jugendliche mit Hörbeeinträchtigung in ihrer Kommunikationsentwicklung – von den ersten Lebenswochen bis zum Abschluss der Sekundarstufe II. Zum Angebot gehören unter anderem audiopädagogische Beratung, individuelle Fördermassnahmen und die Begleitung im schulischen Umfeld.

Kontakt:
www.gsr.ch
apd@gsr.ch
0612550060

Heimkurs für Familien

Familien mit gehörlosen oder schwerhörigen Kindern können über den Audiopädagogischen Dienst (APD) beider Basel ein Heimkursangebot anfragen. Die Gestaltung der Kurse – Dauer und Umfang – erfolgt individuell in Absprache mit dem APD, wobei die teilnehmende Familie im Zentrum steht.

Die Kurse werden gemeinsam vom APD und einer ausgebildeten Gebärdensprachlehrperson durchgeführt, um eine optimale Förderung der Gebärdensprache im häuslichen Umfeld zu gewährleisten.

Zugang & Anmeldung

Eltern werden in der Regel direkt durch ihre zuständige Audiopädagogin bzw. ihren Zuständigen vom APD (beide Basel) auf das Heimkursangebot aufmerksam gemacht. Sollte Ihr Kind hörbeeinträchtigt sein, übernimmt der APD die Koordination und informiert Sie über die verfügbaren Kurse.

Darüber hinaus besteht in Basel-Stadt die Möglichkeit, sich auch als Eltern selbstständig für verfügbare Frühförderangebote wie Hausbesuche anzumelden – über das Zentrum für Frühförderung Basel-Stadt (ZFF). Auf der offiziellen Website finden Sie ein Online-Anmeldeformular sowie ein PDF-Anmeldeformular für Eltern.

Finanzierung & Abwicklung

Die Finanzierung der Heimkurse erfolgt in beiden Kantonen über die zuständigen kantonalen Stellen. Der Audiopädagogische Dienst (APD) beider Basel übernimmt die Koordination und Durchführung der Angebote gemeinsam mit einer qualifizierten Gebärdensprachlehrperson. Ein spezifischer Leistungsvertrag für Heimkurse besteht nicht – die Finanzierung ist jedoch durch die bestehenden Vereinbarungen mit den Kantonen sichergestellt.

Basel-Stadt (BS)
Im Kanton Basel-Stadt werden die Heimkurse durch das Zentrum für Frühförderung (ZFF) finanziert.
Für Familien mit Wohnsitz in Basel-Stadt ist das Angebot kostenfrei. Die Abrechnung erfolgt direkt über das ZFF.

Basel-Landschaft (BL)
Im Kanton Basel-Landschaft werden die Heimkurse durch das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) getragen.
Das AKJB übernimmt die Finanzierung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Organisation erfolgt über den APD.

Weitere Frühförderangebote

Basel-Stadt (BS)
Das Zentrum für Frühförderung (ZFF) unterstützt Familien mit Kindern von 0 bis 4 Jahren mit einem breiten, kostenlosen Förderangebot. Die Förderung richtet sich an Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Hörbeeinträchtigungen oder sprachlichen Auffälligkeiten.
Die Angebote sind auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes abgestimmt und begleiten die Familie bis zum Kindergarteneintritt.

Basel-Landschaft (BL)
Im Kanton Basel-Landschaft wird die frühe Förderung durch verschiedene Stellen koordiniert, insbesondere durch das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB). Ein Fokus liegt auf der frühen Sprachförderung im Alltag, insbesondere in Spielgruppen und Kitas.

Verfügbare PDFs & weitere Links

Basel-Stadt (BS)

  • Bericht zur frühen Förderung
    Bericht zur SWOT-Analyse von Prof. Dr. Martin Hafen, Hochschule Luzern

Basel-Landschaft (BL)

  • Konzept Frühe Förderung
    Strategische Grundlage zur Koordination und Ausgestaltung frühkindlicher Angebote mit Hinweisen auf bedarfsgerechte Förderung inkl. Hörbeeinträchtigung
Bern

Wenn Sie ein gehörloses oder schwerhöriges Kind haben, stehen Ihnen im Kanton Bern verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Heimkursen und weiteren Frühfördermassnahmen in Ihrer Region.

Zuständiges Amt

Im Kanton Bern ist der Audiopädagogische Dienst (APD) des Pädagogischen Zentrums für Hören und Sprache (HSM) in Münchenbuchsee zuständig. Der APD begleitet Kinder und Jugendliche mit Hörbeeinträchtigung sowie deren Familien und schulisches Umfeld.

Der Dienst ist staatlich organisiert, finanziert und kostenlos. Er unterstützt vom Zeitpunkt der Erstdiagnose in den ersten Lebenswochen bis zum Abschluss der Sekundarstufe II. Dabei arbeitet er eng mit verschiedenen Fachstellen zusammen, um die Kommunikation und Ausbildung hörbeeinträchtigter Kinder zu fördern.

Kontakt:
Homepage APD
info.hsm@be.ch
0316380260

Heimkurs für Familien

Im Kanton Bern können Familien mit hörbeeinträchtigten Kindern bei Bedarf einen Heimkurs in Deutschschweizerischer Gebärdensprache (DSGS) erhalten. Der Kurs richtet sich an Eltern oder Betreuungspersonen – unabhängig vom Grad der Hörbeeinträchtigung oder der im Alltag verwendeten Kommunikationsform.

Ein Heimkurs umfasst in der Regel zehn Lektionen, die individuell auf die Bedürfnisse der Familie abgestimmt sind. Die Kurse werden von einer ausgebildeten Fachperson für DSGS durchgeführt und finden im gewohnten häuslichen Umfeld statt.

Ziel des Angebots ist es, die Gebärdensprache als zusätzliche Ressource in der familiären Kommunikation kennenzulernen und Schritt für Schritt im Alltag anzuwenden. Inhalte des Heimkurses können beispielsweise sein:

  • Gebärden im Alltag (z. B. bei Routinen, Spielen oder Geschichten)
  • Sprachförderung durch visuelle Mittel
  • Spielerisches Lernen mit Gebärden

Zugang & Anmeldung

Eltern von hörbeeinträchtigten Kindern werden vom Audiopädagogischen Dienst (APD) des Pädagogischen Zentrums für Hören und Sprache (HSM) Bern regelmässig über das Angebot von Heimkursen informiert – sowohl im Rahmen eines jährlichen Informationsbriefs als auch im direkten persönlichen Kontakt mit ihrer Audiopädagogin oder ihrem Audiopädagogen.

Darüber hinaus ist eine Anmeldung jederzeit möglich. Interessierte Familien können sich direkt an ihre Ansprechperson im APD wenden. Die Heimkurse sind kostenfrei und werden im gewohnten häuslichen Umfeld durchgeführt.

Finanzierung & Abwicklung

Die Heimkurse werden vom Audiopädagogischen Dienst (APD) Bern im Rahmen ihrer ambulanten Unterstützung kostenfrei für Familien mit hörbeeinträchtigten Kindern angeboten. Die Kurse finden im familiären Umfeld statt und verursachen keine zusätzlichen Teilnahmegebühren für Eltern.

Die Finanzierung erfolgt über die kantonale Bildungs- und Kulturdirektion bzw. die Leistungsvereinbarungen des APD Bern.

Weitere Frühförderangebote

Neben den Heimkursen bietet der Audiopädagogische Dienst (APD) Bern eine Reihe ergänzender Frühförderangebote für Familien mit hörbeeinträchtigten Kindern an. Diese Angebote unterstützen Kinder und Eltern im Spracherwerb, in der Kommunikation sowie im familiären Alltag.

Ein zentrales Angebot ist die Frühfördergruppe „Ohrewurm“, die in Münchenbuchsee stattfindet. Kinder ab etwa 2½ Jahren bis zum Kindergarteneintritt treffen sich hier zweimal wöchentlich in kleinen Gruppen. Im gemeinsamen Spiel werden Sprache, soziale Kompetenzen und die Kommunikation gezielt gefördert.

Zusätzlich bietet der APD bei Bedarf auch eine individuelle Einzelförderung zu Hause an, etwa direkt nach der Diagnose oder zur gezielten Unterstützung einzelner Entwicklungsschritte.

Regelmässig finden ausserdem Kinder- und Elterntreffs statt. Diese ermöglichen Austausch, Beratung und gemeinsames Lernen in einem unterstützenden Rahmen.

Für Eltern, die an einem Heimkurs teilgenommen haben oder sich darüber hinaus vertiefen möchten, stehen DSGS-Elternkurse zur Verfügung. Diese richten sich sowohl an Einsteiger:innen als auch an Fortgeschrittene und vermitteln praxisnahe Inhalte in Deutschschweizerischer Gebärdensprache.

Verfügbare PDFs & weitere Links

  • Frühe Förderung
    Dieser Flyer informiert über den frühzeitigen sprachlichen Aufbau bei hörbeeinträchtigten Kindern und beschreibt die begleitenden Beratungsangebote des Audiopädagogischen Dienstes.
  • Ohrwurm
    Das Informationsblatt zur Frühfördergruppe „Ohrewurm“ gibt Einblick in Zielgruppe, Inhalte und den Ablauf dieses spielerisch-kommunikativen Gruppenangebots für Kleinkinder.
  • Heimkurs
    Der Flyer vermittelt kompakt alle wichtigen Informationen zum Heimkurs in Deutschschweizerischer Gebärdensprache.
Freiburg

Wenn Sie ein gehörloses oder schwerhöriges Kind haben, stehen Ihnen im Kanton Freiburg verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Heimkursen und weiteren Frühfördermassnahmen in Ihrer Region.

Zuständiges Amt

Im Kanton Freiburg ist der Service de l’Enseignement Spécialisé et des Mesures d’Aides (SESAM) für die spezialisierten pädagogischen Massnahmen zuständig.
SESAM ist Teil der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (DFAC) und koordiniert sowie subventioniert Angebote der Frühförderung für Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, auch im Vorschulalter

Kontakt:
Site web de le SESAM
info@sei-fribourg.ch
026 484 21 13

Heimkurs für Familien

Die sonderpädagogische Begleitung im Kanton Freiburg erfolgt über den Service de l’Enseignement Spécialisé et des Mesures d’Aides (SESAM) in Zusammenarbeit mit dem Institut St-Joseph (Kompetenzzentrum Hörbeeinträchtigung).

Der Kanton Freiburg unterstützt ein Angebot von Heimkursen für Familien über das Institut St-Joseph. Die Heimkurse werden im Rahmen der spezialisierten Förderung angeboten und in Zusammenarbeit mit dem Kanton umgesetzt. Familien können sich direkt beim Institut St-Joseph melden, um sich über das Angebot zu informieren und eine Anfrage zu stellen.

Zugang & Anmeldung

Der Zugang zu Gebärdensprach-Heimkursen für Familien im Kanton Freiburg erfolgt direkt über das Institut St-Joseph. Familien können sich dort melden, um sich über das Angebot zu informieren und eine Anfrage zu stellen.

Eine erste Orientierung oder Abklärung kann ebenfalls über den Service Éducatif Itinérant (SEI) erfolgen, der Familien im Vorschulbereich begleitet und bei der Klärung des Unterstützungsbedarfs hilft.

Finanzierung & Abwicklung

Die Finanzierung von spezialisierten Förderangeboten im Vorschulbereich erfolgt im Kanton Freiburg über den Service de l’Enseignement Spécialisé et des Mesures d’Aides (SESAM). Der Kanton unterstützt entsprechende Massnahmen im Rahmen der spezialisierten Förderung. Die Abklärung der Kostenübernahme sowie das weitere Vorgehen erfolgen individuell im direkten Kontakt mit dem Institut St-Joseph und dem Service Éducatif Itinérant (SEI).

Weitere Frühförderangebote

Das Institut St-Joseph bietet als Ressourcenzentrum für Hörbeeinträchtigung zusätzliche Unterstützungsangebote für gehörlose und schwerhörige Kinder an. Dazu gehören unter anderem pädagogische Begleitung, logopädische Unterstützung sowie familienbezogene Beratung im Vorschul- und Schulbereich.

Ergänzend dazu bietet die Association S5 im Kanton Freiburg weitere Angebote in Gebärdensprache (LSF) an. Für Familien von gehörlosen Kindern organisiert S5 Gruppenkurse in Gebärdensprache, sogenannte cours collectifs, die Eltern und Familienangehörigen ermöglichen, gemeinsam Gebärdensprache zu lernen und sich mit anderen Familien auszutauschen.

Darüber hinaus ist S5 als Kurszentrum für Gebärdensprache tätig und bietet allgemeine LSF-Kurse für verschiedene Zielgruppen an, unter anderem für Privatpersonen. Diese Angebote stehen auch Familien offen, die ihre Gebärdensprachkenntnisse vertiefen oder erweitern möchten. Ergänzend führt S5 den Workshop „Sound Off“ durch, ein Einführungsangebot zur Gehörlosenkultur und zur Gebärdensprache, das einen ersten Zugang zur visuellen Kommunikation ermöglicht.

Verfügbare PDFs & weitere Links

Für den Kanton Vaud stehen zusätzlich folgende Informationen zur Verfügung:

  • Sonderpädagogik im Vorschulbereich
    Diese kantonale Informationsseite beschreibt die Organisation der sonderpädagogischen Angebote im Vorschulbereich im Kanton Freiburg. Sie gibt einen Überblick über Zuständigkeiten, Angebotsformen (z. B. heilpädagogische Früherziehung, Logopädie) und die Rolle des Kantons bei der Koordination und Finanzierung.
  • Sonderpädagogik-Konzept des Kantons Freiburg
    Die PDF erläutert die Grundlagen der sonderpädagogischen Förderung im Kanton Freiburg. Es beschreibt Ziele, Zielgruppen sowie die Zusammenarbeit zwischen Kanton und spezialisierten Institutionen im Früh- und Schulbereich.
Genève

Wenn Sie ein gehörloses oder schwerhöriges Kind haben, stehen Ihnen im Kanton Genf verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Heimkursen und weiteren Frühfördermassnahmen in Ihrer Region.

Zuständiges Amt

Im Kanton Genf ist das Office médico-pédagogique (OMP) die zentrale kantonale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bildungs- und Entwicklungsbedürfnissen, darunter auch für gehörlose und schwerhörige Kinder. Das OMP ist dem Département de l’instruction publique, de la formation et de la jeunesse (DIP) angegliedert und verantwortet die sonderpädagogischen Angebote im Kanton.

Kontakt:
Site web de l’OMP
omp@etat.ge.ch
022 388 67 00

Heimkurs für Familien

Der Kanton Neuenburg bietet keine kantonal organisierten Heimkurse für Familien mit gehörlosen Kindern an.

Familien haben jedoch die Möglichkeit einen Heimkurse über den Verein Association S5 zu erhalten. Diese Kurse richten sich an Eltern und Familienangehörige von gehörlosen oder schwerhörigen Kindern und finden im familiären Umfeld statt. Ziel ist es, die Kommunikation innerhalb der Familie durch den Erwerb der Gebärdensprache zu unterstützen.

Zugang & Anmeldung

Heimkurse werden nicht vom Kanton angeboten oder koordiniert. Der Zugang zu Heimkursen erfolgt über den Verein Association S5. Dabei erfolgt die Anmeldung über ein Kontaktformular auf der Website. Die Organisation nimmt anschliessend Kontakt mit den Familien auf, um das Angebot individuell zu klären.

Finanzierung & Abwicklung

Heimkurse in Gebärdensprache werden durch den Verein Association S5 in der Regel kostenlos angeboten. Die Organisation, Finanzierung und Abwicklung dieser Kurse erfolgen direkt zwischen dem Verein Association S5 und den Familien. Die Rahmenbedingungen werden individuell vereinbart, abhängig von den Bedürfnissen der Familie und dem konkreten Angebot.

Für diese externen Heimkurse besteht kein zentraler kantonaler Finanzierungs- oder Abwicklungsprozess. Der Kanton Neuchâtel ist weder an der Kostenübernahme noch an der administrativen Abwicklung beteiligt.

Weitere Frühförderangebote

Neben den Heimkursen bietet die Association S5 im Kanton Neuchâtel weitere Angebote in Gebärdensprache (LSF) an, die sich an Familien mit gehörlosen Kindern sowie an weitere Interessierte richten.

Für Familien von gehörlosen Kindern organisiert S5 Gruppenkurse in Gebärdensprache. Diese sogenannten cours collectifs ermöglichen es Eltern und Familienangehörigen, gemeinsam Gebärdensprache zu lernen und sich mit anderen Familien auszutauschen.

Darüber hinaus ist S5 als Kurszentrum für Gebärdensprache tätig und bietet allgemeine LSF-Kurse für verschiedene Zielgruppen an, unter anderem für Privatpersonen. Diese Kurse stehen auch Familien offen, die ihre Gebärdensprachkompetenzen vertiefen oder erweitern möchten.

Ergänzend dazu führt S5 den Workshop „Sound Off“ durch. Dabei handelt es sich um ein Einführungs- und Entdeckungsangebot zur Gehörlosenkultur (Deaf Culture) und zur Gebärdensprache, das einen ersten Zugang zu visueller Kommunikation und kulturellen Aspekten der Gehörlosengemeinschaft ermöglicht.

Verfügbare PDFs & weitere Links

Für den Kanton Genf stehen zusätzlich folgende Informationen zur Verfügung:

  • Formulare & Richtlinien zur spezialpädagogischen Förderung im Kanton Genf
    Sammlung von kantonalen Formularen, Richtlinien und Dokumenttypen zur spezialpädagogischen Förderung, darunter auch Unterlagen zur Éducation précoce spécialisée (EPS). Die Dokumente geben einen Überblick über Abläufe, Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen für frühfördernde Massnahmen im Kanton Genf.
  • Bericht „Accueil et prise en charge des enfants ayant besoins spécifiques“
    Umfangreicher wissenschaftlicher Bericht zur Aufnahme und Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in vorschulischen Strukturen im Kanton Genf. Der Bericht behandelt unter anderem auch Kinder mit Hörbeeinträchtigung und zeigt strukturelle, pädagogische und organisatorische Aspekte der frühen Förderung auf.
Graubünden

Wenn Sie ein gehörloses oder schwerhöriges Kind haben, stehen Ihnen im Kanton Graubünden verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Heimkursen und weiteren Frühfördermassnahmen in Ihrer Region.

Zuständiges Amt

Im Kanton Graubünden ist die Stiftung HPD Graubünden (Heilpädagogischer Dienst) für die audiopädagogische Förderung von Kindern mit einer Hörbeeinträchtigung zuständig. Die Stiftung begleitet Familien mit gehörlosen oder hörbeeinträchtigten Kindern vom Zeitpunkt der Geburt bis zum Schuleintritt mit individueller Beratung, Förderung und Unterstützung – stets mit dem Fokus auf die Bedürfnisse des Kindes.

Kontakt:
www.hpd-gr.ch
info@hpd-gr.ch
0812504444

Heimkurs für Familien

Hausgebärdensprachkurs zu erhalten. Dieser Kurs findet direkt bei der Familie zu Hause statt und unterstützt sie dabei, eine gemeinsame Kommunikationsbasis in Gebärdensprache aufzubauen.

Der Hausgebärdensprachkurs wird durch die Fachstelle Bilinguale Bildung (FsB) durchgeführt. Die Initiative dafür erfolgt in der Regel durch den Heilpädagogischen Dienst Graubünden (HPD), der die Familien nach der Diagnose begleitet und bei Bedarf den Kontakt zur FsB vermittelt.

In Absprache mit der Familie besucht eine Fachperson der FsB das Kind und dessen Umfeld in der Regel einmal pro Woche für etwa 1,5 bis 2 Stunden. Ziel ist es, die Gebärdensprache alltagsnah zu vermitteln und die familiäre Kommunikation zu fördern. Zusätzlich finden regelmässig Standortgespräche statt, um den Verlauf des Kurses zu reflektieren und bei Bedarf anzupassen.

Da der Kurs direkt im häuslichen Umfeld stattfindet, profitieren nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern und Geschwister vom Spracherwerb. Besonders in der frühen Kindheit kann der Zugang zur Gebärdensprache entscheidend zur sozialen und emotionalen Entwicklung beitragen.

Zugang & Anmeldung

Familien mit gehörlosen oder hörbehinderten Kindern im Kanton Graubünden wenden sich direkt an die Stiftung Heilpädagogischer Dienst Graubünden (HPD). Dort wird gemeinsam abgeklärt, welche Fördermassnahmen für das Kind sinnvoll sind.

Bei Interesse an einem Hausgebärdensprachkurs wird der Kontakt zur Fachstelle Bilinguale Bildung (FsB) hergestellt, welche die Durchführung des Kurses übernimmt.

Für die Anmeldung sollte das Online-Formular des HPD verwendet werden.

Finanzierung & Abwicklung

Im Kanton Graubünden sind Hausgebärdensprachkurse für gehörlose oder hörbehinderte Kinder grundsätzlich über den Heilpädagogischen Dienst (HPD) finanzierbar. Der HPD verfügt über einen kantonalen Leistungsauftrag, welcher die Gebärdensprachförderung bei Bedarf abdeckt.

Für Familien entstehen in der Regel keine Kosten, wenn der Kurs im Rahmen dieses Auftrags bewilligt und durchgeführt wird.

Weitere Frühförderangebote

Neben dem Hausgebärdensprachkurs stehen Familien im Kanton Graubünden weitere unterstützende Angebote zur Verfügung.

Die Fachstelle Bilinguale Bildung (FsB) begleitet Familien mit gehörlosen oder hörbehinderten Kindern mit einem ganzheitlichen Ansatz. Sie bietet nicht nur Gebärdensprachkurse an, sondern auch individuelle Beratung, Begleitung im Alltag sowie Sensibilisierungsangebote für das soziale und schulische Umfeld. Ziel ist es, die Kommunikationsfähigkeit im familiären und erweiterten Umfeld zu stärken und den Zugang zur bilingualen Bildung langfristig zu sichern.

Zusätzlich bietet die Stiftung Heilpädagogischer Dienst Graubünden (HPD) im Rahmen der Audiopädagogik weiterführende Unterstützungsangebote an. Dazu gehören unter anderem die Anleitung von Betreuungspersonen, die Zusammenarbeit mit Institutionen sowie die individuelle Begleitung der Familie bei Übergängen – etwa in die Spielgruppe oder den Kindergarten.

Verfügbare PDFs & weitere Links

Für den Kanton Graubünden stehen zusätzlich folgende Informationen zur Verfügung:

Luzern (Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Zug)

Wenn Sie ein gehörloses oder schwerhöriges Kind haben, stehen Ihnen im Kanton Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri & Zug verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Heimkursen und weiteren Frühfördermassnahmen in Ihrer Region.

Zuständiges Amt

Der Audiopädagogische Dienst (APD) Luzern ist die zentrale Anlaufstelle für Familien mit gehörlosen oder schwerhörigen Kindern in der Zentralschweiz. Er ist zuständig für die Kantone Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri, Zug und Schwyz.

Der APD begleitet Kinder und Jugendliche mit einer Hörbeeinträchtigung vom Vorschulalter bis zum Ende der Schulzeit. Dabei unterstützt er auch die Familien, Schulen und Ausbildungsstellen. Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern und eine bestmögliche Integration im Alltag und in der Bildung zu ermöglichen.

Der APD Luzern gehört zum Fachdienst für Früherziehung und integrative Sonderschulung der Stadt Luzern.

Kontakt:
Homepage APD
apd.ffs@edulu.ch
0412286335

Heimkurs für Familien

Für Familien mit gehörlosen oder schwerhörigen Kindern bietet der Audiopädagogische Dienst (APD) Luzern ein spezielles Heimkursangebot an. Ziel dieser Kurse ist es, eine gemeinsame Kommunikationsbasis in der Gebärdensprache innerhalb der Familie zu schaffen.

Ein Heimkurs besteht aus 10 Lektionen à 1,5 Stunden. Der Kurs wird individuell auf die Bedürfnisse der Familie abgestimmt und von einer Fachperson für Gebärdensprache des APD Luzern durchgeführt.

Zugang & Anmeldung

Familien mit gehörlosen oder schwerhörigen Kindern erfahren in der Regel über ihre zuständige Audiopädagogin oder ihren Audiopädagogen vom Heimkurs-Angebot des APD Luzern.

Wenn Sie Interesse an einem Heimkurs haben, können Sie sich direkt an den APD Luzern wenden, da die Anmeldung und Organisation vollständig über den APF Luzern erfolgt.

Die Anmeldung und Organisation erfolgt in Zusammenarbeit mit der BFSUG Zentralschweiz. Die Kurse werden individuell geplant.

Finanzierung & Abwicklung

Die Kosten für den Heimkurs werden vom Audiopädagogischen Dienst (APD) Luzern übernommen.

Die vertragliche Abwicklung erfolgt direkt über den APD Luzern.

Weitere Frühförderangebote

Neben dem Heimkurs bietet der Audiopädagogische Dienst (APD) Luzern weitere Frühfördermassnahmen für gehörlose und hörbehinderte Kinder im Vorschulalter an.

Der APD begleitet Kinder ab dem Zeitpunkt der Diagnose bis zum Eintritt in den Kindergarten. Schwerpunkte liegen auf der Hör-, Sprach- und Spielentwicklung. Zum Angebot gehören:

  • Bilinguale Gruppentreffen in Laut- und Gebärdensprache, die einmal im Monat stattfinden
  • Vernetzung der Eltern hörbehinderter Kinder, um gegenseitige Unterstützung und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen

Verfügbare PDFs & weitere Links

  • Broschüre „Frühe Förderung – Stadt Luzern (2018)
    Übersicht über allgemeine Angebote der frühen Förderung in der Stadt Luzern mit Fokus auf Sprachförderung und Elternunterstützung
Jura

Wenn Sie ein gehörloses oder schwerhöriges Kind haben, stehen Ihnen im Kanton Jura verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Heimkursen und weiteren Frühfördermassnahmen in Ihrer Region.

Zuständiges Amt

Die Zuständigkeit für frühe Interventionen und Unterstützungsleistungen für Kinder und Familien liegt im Kanton Jura beim Service de l’action sociale. Dieser Dienst ist Teil der kantonalen Verwaltung und bearbeitet Anfragen im Bereich der sozialen Förderung und Unterstützung von Familien. Familien können sich an den Service de l’action sociale wenden, um Informationen zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten im Bereich der frühen Intervention zu erhalten.

Kontakt:
Site web de le SAS
secr.sas@jura.ch
026 484 21 13

Heimkurs für Familien

Ein kantonal organisiertes oder geregeltes Angebot von Heimkursen für Familien ist im Kanton Jura nicht klar geregelt.

Familien mit gehörlosen Kindern haben jedoch die Möglichkeit Heimkurse über den Verein Association S5 zu erhalten. Diese Kurse werden nicht vom Kanton organisiert, sondern direkt von S5 angeboten und sind für Familien in der Regel kostenlos. Die Kurse richten sich an Eltern und Familienangehörige und dienen der Unterstützung der Kommunikation innerhalb der Familie.

Zugang & Anmeldung

Ein kantonales Anmeldeverfahren für Heimkurse ist im Kanton Jura nicht klar geregelt. Der Zugang zu Heimkursen erfolgt nicht über eine kantonale Stelle, sondern direkt über den Verein Association S5.

Familien mit gehörlosen Kindern können sich direkt bei S5 anmelden, indem sie das Kontaktformular für Heimkurse ausfüllen. Nach der Kontaktaufnahme klärt S5 mit den Familien individuell den Bedarf sowie das weitere Vorgehen. Der gesamte Anmelde- und Abklärungsprozess für Heimkurse erfolgt somit direkt zwischen der Organisation S5 und den Familien.

Finanzierung & Abwicklung

Heimkurse in Gebärdensprache werden durch den Verein Association S5 angeboten. Die Organisation, Finanzierung und Abwicklung dieser Kurse erfolgen direkt zwischen der Association S5 und den Familien. Die Rahmenbedingungen werden individuell vereinbart, abhängig von den Bedürfnissen der Familie und dem konkreten Angebot.

Für diese externen Heimkurse besteht kein zentraler kantonaler Finanzierungs- oder Abwicklungsprozess. Der Kanton Jura ist weder an der Kostenübernahme noch an der administrativen Abwicklung beteiligt.

Weitere Frühförderangebote

Neben den Heimkursen bietet der Verein Association S5 im Kanton Jura weitere Angebote in Gebärdensprache (LSF) an, die sich an Familien mit gehörlosen Kindern sowie an weitere Interessierte richten.

Für Familien von gehörlosen Kindern organisiert S5 Gruppenkurse in Gebärdensprache. Diese sogenannten cours collectifs ermöglichen es Eltern und Familienangehörigen, gemeinsam Gebärdensprache zu lernen und sich mit anderen Familien auszutauschen.

Darüber hinaus ist S5 als Kurszentrum für Gebärdensprache tätig und bietet allgemeine LSF-Kurse für verschiedene Zielgruppen an, unter anderem für Privatpersonen. Diese Kurse stehen auch Familien offen, die ihre Gebärdensprachkompetenzen vertiefen oder erweitern möchten.

Ergänzend dazu führt S5 den Workshop „Sound Off“ durch. Dabei handelt es sich um ein Einführungs- und Entdeckungsangebot zur Gehörlosenkultur (Deaf Culture) und zur Gebärdensprache, das einen ersten Zugang zu visueller Kommunikation und kulturellen Aspekten der Gehörlosengemeinschaft ermöglicht.

Verfügbare PDFs & weitere Links

Für den Kanton Vaud stehen zusätzlich folgende Informationen zur Verfügung:

  • Konzept der spezialisierten Pädagogik
    Die PDF beschreibt die Grundlagen, Ziele und die Organisation der spezialisierten pädagogischen Förderung im Kanton Jura. Es gibt einen allgemeinen Überblick über Massnahmen und Zuständigkeiten im Bereich der Sonderpädagogik.
Neuchâtel

Wenn Sie ein gehörloses oder schwerhöriges Kind haben, stehen Ihnen im Kanton Neuchâtel verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Heimkursen und weiteren Frühfördermassnahmen in Ihrer Region.

Zuständiges Amt

Die Zuständigkeit für die sonderpädagogische Förderung bei gehörlosen Kindern liegt im Kanton Neuenburg beim Office de l’enseignement spécialisé. Das Amt ist Teil der kantonalen Bildungsdirektion (Direction de la formation et de la culture) und koordiniert Massnahmen im Vorschul- und Schulbereich für Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen.

Kontakt:
Site web de le OESN
oesn@ne.ch
032 889 89 11

Heimkurs für Familien

Ein kantonal organisiertes oder geregeltes Angebot von Heimkursen für Familien ist im Kanton Jura nicht klar geregelt.

Familien mit gehörlosen Kindern haben jedoch die Möglichkeit Heimkurse über den Verein Association S5 zu erhalten. Diese Kurse werden nicht vom Kanton organisiert, sondern direkt von S5 angeboten und sind für Familien in der Regel kostenlos. Die Kurse richten sich an Eltern und Familienangehörige und dienen der Unterstützung der Kommunikation innerhalb der Familie.

Zugang & Anmeldung

Ein kantonales Anmeldeverfahren für Heimkurse ist im Kanton Jura nicht klar geregelt. Der Zugang zu Heimkursen erfolgt nicht über eine kantonale Stelle, sondern direkt über den Verein Association S5.

Familien mit gehörlosen Kindern können sich direkt bei S5 anmelden, indem sie das Kontaktformular für Heimkurse ausfüllen. Nach der Kontaktaufnahme klärt S5 mit den Familien individuell den Bedarf sowie das weitere Vorgehen. Der gesamte Anmelde- und Abklärungsprozess für Heimkurse erfolgt somit direkt zwischen der Organisation S5 und den Familien.

Finanzierung & Abwicklung

Heimkurse in Gebärdensprache werden durch den Verein Association S5 angeboten. Die Organisation, Finanzierung und Abwicklung dieser Kurse erfolgen direkt zwischen der Association S5 und den Familien. Die Rahmenbedingungen werden individuell vereinbart, abhängig von den Bedürfnissen der Familie und dem konkreten Angebot.

Für diese externen Heimkurse besteht kein zentraler kantonaler Finanzierungs- oder Abwicklungsprozess. Der Kanton Jura ist weder an der Kostenübernahme noch an der administrativen Abwicklung beteiligt.

Weitere Frühförderangebote

Neben den Heimkursen bietet der Verein Association S5 im Kanton Jura weitere Angebote in Gebärdensprache (LSF) an, die sich an Familien mit gehörlosen Kindern sowie an weitere Interessierte richten.

Für Familien von gehörlosen Kindern organisiert S5 Gruppenkurse in Gebärdensprache. Diese sogenannten cours collectifs ermöglichen es Eltern und Familienangehörigen, gemeinsam Gebärdensprache zu lernen und sich mit anderen Familien auszutauschen.

Darüber hinaus ist S5 als Kurszentrum für Gebärdensprache tätig und bietet allgemeine LSF-Kurse für verschiedene Zielgruppen an, unter anderem für Privatpersonen. Diese Kurse stehen auch Familien offen, die ihre Gebärdensprachkompetenzen vertiefen oder erweitern möchten.

Ergänzend dazu führt S5 den Workshop „Sound Off“ durch. Dabei handelt es sich um ein Einführungs- und Entdeckungsangebot zur Gehörlosenkultur (Deaf Culture) und zur Gebärdensprache, das einen ersten Zugang zu visueller Kommunikation und kulturellen Aspekten der Gehörlosengemeinschaft ermöglicht.

Verfügbare PDFs & weitere Links

Für den Kanton Vaud stehen zusätzlich folgende Informationen zur Verfügung:

  • Kantonsseite zur Frühförderung im Kanton Neuchâtel
    Die Homepageseite erklärt die frühzeitige spezialisierte Förderung (EPS) im Vorschulalter und beschreibt den Rahmen der Unterstützung im Kanton Neuenburg.
Solothurn

Wenn Sie ein gehörloses oder schwerhöriges Kind haben, stehen Ihnen im Kanton Solothurn verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Heimkursen und weiteren Frühfördermassnahmen in Ihrer Region.

Zuständiges Amt

Für den Kanton Solothurn ist der Audiopädagogische Dienst am Therapiezentrum Oensingen des Zentrums für Kinder mit Sinnes- und Körperbeeinträchtigung (ZKSK AG) zuständig. Der APD begleitet gehörlose und hörbeeinträchtigte Kinder vom Zeitpunkt der Diagnose bis zum Schuleintritt mit Beratung, Frühförderung und audiopädagogischer Unterstützung.

Das interdisziplinäre Team bietet Familien Hilfe im Umgang mit der Hörbeeinträchtigung ihres Kindes und unterstützt den Spracherwerb sowie die soziale Integration im Alltag.

Kontakt:
Therapiezentrum Solothurn – Zentrum für Kinder mit Sinnes- und Körperbeeinträchtigung
werkhofstrasse@zksk.ch
032 622 86 03

Heimkurs für Familien

Im Kanton Solothurn haben Familien mit gehörlosen oder cochlea-implantierten (CI) Kindern die Möglichkeit, einen Heimkurs in Gebärdensprache zu absolvieren. Der Kurs verfolgt das Ziel, eine gemeinsame Kommunikationsbasis innerhalb der Familie zu schaffen und den Spracherwerb des Kindes frühzeitig zu fördern.

Ein Heimkurs umfasst in der Regel 10 Lektionen à 60 Minuten pro Familie. Die Durchführung erfolgt über das Zentrum für Kinder mit Sinnes- und Körperbeeinträchtigung (ZKSK AG), das für audiopädagogische Frühförderung im Kanton Solothurn zuständig ist.

Das Angebot richtet sich gezielt an Familien mit kleinen Kindern mit Hörbeeinträchtigung, um sie in ihrer Alltagskommunikation frühzeitig und nachhaltig zu unterstützen.

Zugang & Anmeldung

Familien mit gehörlosen oder CI-tragenden Kindern im Kanton Solothurn werden in der Regel durch ihre zuständige Audiopädagogin oder ihren Audiopädagogen auf das Angebot eines Heimkurses aufmerksam gemacht.

Wenn ein Heimkurs gewünscht wird, unterstützt der Audiopädagogische Dienst beim ZKSK die Familie beim Einreichen eines Gesuchs an das Volksschulamt des Kantons Solothurn. Der Antrag enthält in der Regel:

  • ein Anschreiben der Familie mit Begründung des Kurswunschs
  • ein Empfehlungsschreiben des zuständigen Audiopädagogen
  • sowie ein juristisches Schreiben des Rechtsdienstes vom Schweizerischen Gehörlosenbund, das die Notwendigkeit untermauert

Das Verfahren wird von Fall zu Fall entschieden, die Grundhaltung des Kantons ist jedoch unterstützend gegenüber Familien mit gehörlosen und CI-tragenden Kindern.

Finanzierung & Abwicklung

Die Finanzierung der Heimkurse im Kanton Solothurn erfolgt über das Volksschulamt (VSA), sofern ein entsprechendes Gesuch genehmigt wird. Die Entscheidung erfolgt fallweise, allerdings zeigt sich der Kanton grundsätzlich unterstützend gegenüber Familien mit gehörlosen oder CI-tragenden Kindern. Die Abwicklung erfolgt dabei in enger Zusammenarbeit zwischen der Familie, dem APD und dem ZKSK.

Weitere Frühförderangebote

Zusätzlich zu den Heimkursen bietet das ZKSK im Kanton Solothurn eine monatliche Fördergruppe für Kinder mit Hörbeeinträchtigung an. Das Angebot richtet sich an Kinder ab etwa 2 Jahren bis zum Kindergarteneintritt.

Die Fördergruppe ermöglicht es den Kindern, erste soziale Kontakte zu anderen hörbeeinträchtigten Kindern zu knüpfen, Sprachfähigkeiten zu entwickeln und spielerisch die Kommunikation zu stärken. Gleichzeitig erhalten Eltern Informationen, Beratung und Unterstützung im Umgang mit der Hörbeeinträchtigung ihres Kindes.

Für Informationen zur Teilnahme können sich Familien direkt an den Audiopädagogischen Dienst beim ZKSK wenden

Verfügbare PDFs & weitere Links

Damit Sie sich weiter vertiefen können, finden Sie hier offizielle Dokumente und hilfreiche Online-Links zum Thema Frühförderung im Kanton Solothurn:

  • Leitfaden „Spezielle Förderung (2018)“
    Dieser Leitfaden enthält Richtlinien zur heilpädagogischen Früherziehung und Logopädie.
  • Amt für Gesellschaft und Soziales – Frühe Förderung
    Auf der Website des Amt für Gesundheit und Soziales werden allgemeine Ansätze zur frühen Sprachförderung beschrieben.
St. Gallen (Appenzell-Ausserrhoden & Appenzell-Innerrhoden)

Wenn Sie ein gehörloses oder schwerhöriges Kind haben, stehen Ihnen im Kanton St. Gallen, Appenzell-Ausserrhoden & Appenzell-Innerrhoden verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Heimkursen und weiteren Frühfördermassnahmen in Ihrer Region.

Zuständiges Amt

Für den Kanton St. Gallen, Appenzell-Ausserrhoden & Appenzell-Innerrhoden ist der Audiopädagogische Dienst St. Gallen (APD) zuständig. Die audiopädagogische Unterstützung ist Teil der sonderpädagogischen Angebote und begleitet Kinder mit einer Hörbeeinträchtigung vom Zeitpunkt der Diagnose bis zur Einschulung.

Der APD informiert Familien über mögliche Unterstützungsangebote wie Heimkurse in Gebärdensprache und begleitet sie beim Anmeldeprozess.

Kontakt:
Sprachheilschule St. Gallen
info@sprachheilschule.ch
071 274 11 11

Heimkurs für Familien

Familien mit gehörlosen oder CI-tragenden Kindern haben die Möglichkeit, an einem Heimkurs in Gebärdensprache teilzunehmen. Ziel des Kurses ist es, die Gebärdensprache als gemeinsame Kommunikationsform in der Familie zu etablieren und den Spracherwerb des Kindes frühzeitig zu fördern.

Ein Heimkurs umfasst 10 Lektionen à 90 Minuten, die in der Regel bei der Familie zu Hause stattfinden. Die Anmeldung und Koordination erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Audiopädagogischen Dienst.

Zugang & Anmeldung

Familien, die an einem Heimkurs in Gebärdensprache interessiert sind, wenden sich zunächst an ihren zuständigen Audiopädagogischen Dienst (APD). Der APD informiert über das Angebot, unterstützt bei der Organisation und stellt der Familie das offizielle Antragsformular zur Verfügung.

Die Kursleitung wird in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Gehörlosenbund organisiert. Für die Anmeldung füllen die Eltern das Formular aus und reichen es gemeinsam mit der Kursrechnung beim zuständigen Kantonsdepartment ein.

Während des Kurses begleitet der APD die Familie beratend und nimmt in der Regel an mindestens einer Lektion teil.

Dias Anmeldeformular zur Heilpädagogischen Frühförderung ist in den drei Kantonen unterschiedlich.

Finanzierung & Abwicklung

Die Kosten für den Heimkurs in Gebärdensprache werden vom jeweiligen zuständigen Kanton übernommen, sofern der Antrag korrekt eingereicht wird.

Nach Gutheissen des Antrags organisiert der Schweizerische Gehörlosenbund die Kursleitung. Die Eltern erhalten eine Rechnung, die sie zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular an das Bildungsdepartement weiterleiten. Nach der Prüfung durch die zuständige Fachstelle erfolgt die Kostenübernahme.

Weitere Frühförderangebote

Im Kanton St. Gallen stehen Kindern mit besonderen Bedürfnissen im Vorschulalter heilpädagogische Frühförderangebote zur Verfügung. Diese Massnahmen erfolgen durch spezialisierte Fachpersonen und können entweder im häuslichen Umfeld oder in Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Spielgruppen oder weiteren Betreuungseinrichtungen stattfinden.

Für Kinder mit einer Hörbeeinträchtigung konzentriert sich das spezifische Frühförderangebot aktuell auf den Heimkurs in Gebärdensprache. Weitere speziell auf gehörlose Kinder ausgerichtete Frühfördermassnahmen sind derzeit nicht kantonal geregelt.

Verfügbare PDFs & weitere Links

Für die Kantone St. Gallen, Appenzell-Ausserrhoden und Appenzell-Innerrhoden stehen zusätzlich folgende Informationen zur Verfügung:

Kanton St. Gallen

  • Merkblatt Heimkurs Gebärdensprache
    In diesem Merkblatt ist der genaue Genehmigungsablauf des Heimkurses beschrieben.
  • Website „Heilpädagogische Frühförderung im Vorschulalter“
    Auf der kantonalen Website finden sie alle Informationen zum Thema Frühförderung.

Kanton Appenzell Ausserrhoden

  • Konzept & Aktionsplan „Frühe Kindheit“
    In dieser PDF sind die strategischen Grundlagen zur kantonalen Frühförderung beschrieben.
  • Website „Frühe Kindheit“
    Auf der kantonalen Website finden sie alle Informationen zum Thema Frühe Kindheit.

Kanton Appenzell Innerrhoden

  • Website „Besondere Förderung“
    Auf der kantonalen Website finden sie weitere Informationen zum Thema besondere Förderung.
Tessin

Zuständiges Amt:

alle infos zum kanton

  • asf
  • asd
  • fa
  • sdf
Thurgau

Wenn Sie ein gehörloses oder schwerhöriges Kind haben, stehen Ihnen im Kanton Thurgau verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Heimkursen und weiteren Frühfördermassnahmen in Ihrer Region.

Zuständiges Amt

Für den Kanton Thurgau ist der Audiopädagogische Dienst Thurgau (APD TG) zuständig. Der Dienst ist dem Bereich der Heilpädagogischen Früherziehung zugeordnet und begleitet Kinder mit Hörbeeinträchtigungen sowie deren Familien ab dem Säuglingsalter bis zum Schuleintritt.

Kontakt:
www.hfe-tg.ch
info@hfe-tg.ch
0527222017

Heimkurs für Familien

Im Kanton Thurgau erfolgt die audiopädagogische Frühförderung für Kinder mit einer Hörbeeinträchtigung durch den Audiopädagogischen Dienst Thurgau (APD TG) in Zusammenarbeit mit dem Verein Heilpädagogische Früherziehung Thurgau (HFE).

Die Förderung richtet sich an Kinder mit Gehörlosigkeit, Hörbeeinträchtigung oder Mehrfachbeeinträchtigungen sowie an deren Familien. Ziel ist es, die sprachliche und soziale Entwicklung des Kindes zu unterstützen und die Kommunikationsfähigkeit in der Familie zu stärken.

Die audiopädagogische Unterstützung findet in der Regel einmal pro Woche im familiären Umfeld statt. Die Inhalte und Förderziele werden individuell auf das Kind und die Familiensituation abgestimmt. Auch die Elternberatung ist Teil des Angebots.

Ein spezifischer Heimkurs in Gebärdensprache für die gesamte Familie wird auf der kantonalen Seite aktuell nicht ausgewiesen. Bei Bedarf können sich Familien direkt an den APD TG wenden, um mögliche individuelle Fördermassnahmen zu besprechen.

Zugang & Anmeldung

Familien mit gehörlosen oder hörbehinderten Kindern im Kanton Thurgau können die audiopädagogische Frühförderung über ein offizielles Anmeldeformular beantragen.

Die Anmeldung kann durch die Eltern selbst oder mit deren Einverständnis auch durch medizinische oder pädagogische Fachpersonen erfolgen.

Das vollständig ausgefüllte Formular muss an den Verein „Heilpädagogische Früherziehung Thurgau“ (HFE Thurgau) zugesendet werden, welche die weitere Koordination übernimmt und den Kontakt zum Audiopädagogischen Dienst Thurgau (APD TG) herstellt.

Finanzierung & Abwicklung

Die audiopädagogische Frühförderung im Kanton Thurgau ist ein kantonal finanziertes Angebot und für Familien kostenfrei.

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen eines Leistungsauftrags zwischen dem Kanton Thurgau und dem Verein Heilpädagogische Früherziehung Thurgau (HFE).

Ein zusätzliches Gesuch oder ein Antrag auf Kostenübernahme ist nicht erforderlich. Nach Eingang der Anmeldung übernimmt die HFE Thurgau die Koordination und organisiert gemeinsam mit dem Audiopädagogischen Dienst Thurgau (APD TG) die weiteren Schritte.

Weitere Frühförderangebote

Neben der audiopädagogischen Förderung durch den APD Thurgau sowie der heilpädagogischen Unterstützung durch den Verein Heilpädagogische Früherziehung Thurgau (HFE) sind uns aktuell keine weiteren spezifischen Frühförderangebote für gehörlose oder hörbehinderte Kinder im Kanton Thurgau bekannt.

Sollten zusätzliche Angebote bestehen, nehmen wir Hinweise gerne entgegen und ergänzen die Informationen entsprechend.

Verfügbare PDFs & weitere Links

Für den Kanton Thurgau stehen zusätzlich folgende Informationen zur Verfügung:

  • Flyer der Heilpädagogischen Früherziehung Thurgau /HFE TG)
    Der Flyer gibt einen kompakten Überblick über die Angebote in den Bereichen Heilpädagogik, Audiopädagogik und Low Vision.
  • Sonderschulkonzept Kanton Thurgau
    Das Sonderschulkonzept beschreibt die Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und Grundsätze der sonderpädagogischen Angebote im Kanton Thurgau – inklusive der Früherziehung.
Vaud

Wenn Sie ein gehörloses oder schwerhöriges Kind haben, stehen Ihnen im Kanton Waadt verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Heimkursen und weiteren Frühfördermassnahmen in Ihrer Region.

Zuständiges Amt

Im Kanton Vaud ist das Établissement cantonal de pédagogie spécialisée (ECPS) die zentrale kantonale Stelle für die sonderpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen. Das ECPS ist der Direction générale de l’enseignement obligatoire et de la pédagogie spécialisée (DGEO) angegliedert und koordiniert die spezialisierten Unterstützungsangebote im Kanton.

Für gehörlose und schwerhörige Kinder ist innerhalb des ECPS das Centre de compétences en surdité zuständig. Dieses Kompetenzzentrum begleitet Kinder mit Hörbeeinträchtigung sowie ihre Familien und stellt pädagogische und sozialpädagogische Unterstützung sicher – auch im frühen Kindesalter.

Der Kontakt zu den Angeboten erfolgt zentral über die DGEO beziehungsweise das ECPS.

Kontakt:
Site web de l’DGEO
Formulaire de contact
021 316 54 00

Heimkurs für Familien

Die sonderpädagogische Begleitung im Kanton Waadt erfolgt über das Établissement cantonal de pédagogie spécialisée (ECPS) und das Centre de compétences en surdité im Rahmen der spezialisierten Förderung.

Ein Angebot eines Heimkurses für Familien unterstützt der Kanton nicht. Familien haben die Möglichkeit über den Verein Association S5 im Kanton Vaud einen Heimkurse zu erhalten. Dieser Kurse werden nicht vom Kanton organisiert, sondern direkt zwischen der Organisation und den Familien individuell vereinbart. Für die Anmeldung ist ein Kontaktformular auszufüllen.

Zugang & Anmeldung

Für den Heimkurs wenden sich Familien direkt an die Association S5. Die Anmeldung erfolgt über ein Kontaktformular, und die Kurse werden individuell zwischen der Organisation und den Familien vereinbart.

Finanzierung & Abwicklung

Die Heimkurse, die von der Association S5 angeboten werden, sind in der Regel kostenlos. Die Organisation und Abwicklung dieser Kurse erfolgen direkt zwischen der Association S5 und den Familien. Der Kanton ist daran nicht beteiligt.

Weitere Frühförderangebote

Neben den Heimkursen bietet die Association S5 im Kanton Vaud weitere Angebote in Gebärdensprache (LSF) an, die sich an Familien mit gehörlosen Kindern sowie an weitere Interessierte richten.

Für Familien von gehörlosen Kindern organisiert S5 Gruppenkurse in Gebärdensprache. Diese sogenannten cours collectifs ermöglichen es Eltern und Familienangehörigen, gemeinsam Gebärdensprache zu lernen und sich mit anderen Familien auszutauschen.

Darüber hinaus ist S5 als Kurszentrum für Gebärdensprache tätig und bietet allgemeine LSF-Kurse für verschiedene Zielgruppen an, unter anderem für Privatpersonen. Diese Kurse stehen auch Familien offen, die ihre Gebärdensprachkompetenzen vertiefen oder erweitern möchten.

Ergänzend dazu führt S5 den Workshop „Sound Off“ durch. Dabei handelt es sich um ein Einführungs- und Entdeckungsangebot zur Gehörlosenkultur (Deaf Culture) und zur Gebärdensprache, das einen ersten Zugang zu visueller Kommunikation und kulturellen Aspekten der Gehörlosengemeinschaft ermöglicht.

Verfügbare PDFs & weitere Links

Für den Kanton Vaud stehen zusätzlich folgende Informationen zur Verfügung:

  • Loi sur la pédagogie spécialisée (LPS)
    Dieses kantonale Gesetz bildet die rechtliche Basis der sonderpädagogischen Angebote im Kanton Vaud. Es definiert die Zuständigkeiten, Zielgruppen und Rahmenbedingungen der pädagogischen Unterstützung, einschliesslich Massnahmen im Vorschulalter.
Wallis

Wenn Sie ein gehörloses oder schwerhöriges Kind haben, stehen Ihnen im Kanton Wallis verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Heimkursen und weiteren Frühfördermassnahmen in Ihrer Region.

Zuständiges Amt

Im Kanton Wallis ist das Centre de Compétences en Surdité (CCS) die zentrale kantonale Fachstelle für die Begleitung von gehörlosen und schwerhörigen Kindern und Jugendlichen. Das CCS ist organisatorisch dem Service cantonal de la Jeunesse sowie dem Service de l’Enseignement angegliedert.

Das CCS begleitet Kinder von der frühen Kindheit bis ins Jugendalter und unterstützt ihre Familien in allen Fragen rund um die Hörbeeinträchtigung. Zu den Aufgaben gehören die pädagogische und therapeutische Abklärung, die Koordination geeigneter Fördermassnahmen sowie die Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen, medizinischen Fachstellen und weiteren Diensten. Auch im Bereich der Frühförderung wirkt das CCS beratend und koordinierend mit.

Kontakt:
Site web de l’CCS
Koordinatorin Fr. Fernandez
027 607 42 22

Heimkurs für Familien

Es werden keine Heimkurse durch den Kanton organisiert. Allerdings haben die Familien die Möglichkeit über den Verein Association S5 einen Heimkurs zu vereinbaren.

Ergänzend dazu übernimmt der Kanton Wallis die Kosten für Lizenzen des Online-Gebärdensprachkurses signwise.ch, der es Familien ermöglicht, zeit- und ortsunabhängig Gebärdensprache zu lernen.

Zugang & Anmeldung

Für den Heimkurs wenden sich Familien direkt an die Association S5. Die Anmeldung erfolgt über ein Kontaktformular, und die Kurse werden individuell zwischen der Organisation und den Familien vereinbart.

Finanzierung & Abwicklung

Für den Online-Gebärdensprachkurs signwise.ch melden sich Familien direkt beim Kanton bzw. beim CCS. Die Zuteilung der vom Kanton finanzierten Lizenz erfolgt über die zuständige kantonale Stelle.

Die Heimkurse, die von der Association S5 angeboten werden, sind in der Regel kostenlos. Die Organisation und Abwicklung dieser Kurse erfolgen direkt zwischen der Association S5 und den Familien. Der Kanton ist daran nicht beteiligt.

Weitere Frühförderangebote

Neben den Heimkursen bietet die Association S5 im Kanton Valais weitere Angebote in Gebärdensprache (LSF) an, die sich an Familien mit gehörlosen Kindern sowie an weitere Interessierte richten.

Für Familien von gehörlosen Kindern organisiert S5 Gruppenkurse in Gebärdensprache. Diese sogenannten cours collectifs ermöglichen es Eltern und Familienangehörigen, gemeinsam Gebärdensprache zu lernen und sich mit anderen Familien auszutauschen.

Darüber hinaus ist S5 als Kurszentrum für Gebärdensprache tätig und bietet allgemeine LSF-Kurse für verschiedene Zielgruppen an, unter anderem für Privatpersonen. Diese Kurse stehen auch Familien offen, die ihre Gebärdensprachkompetenzen vertiefen oder erweitern möchten.

Ergänzend dazu führt S5 den Workshop „Sound Off“ durch. Dabei handelt es sich um ein Einführungs- und Entdeckungsangebot zur Gehörlosenkultur (Deaf Culture) und zur Gebärdensprache, das einen ersten Zugang zu visueller Kommunikation und kulturellen Aspekten der Gehörlosengemeinschaft ermöglicht.

Verfügbare PDFs & weitere Links

Für den Kanton Valais stehen zusätzlich folgende Informationen zur Verfügung:

  • Loi sur la pédagogie spécialisée (LPS)
    Dieses kantonale Gesetz bildet die rechtliche Basis der sonderpädagogischen Angebote im Kanton Vaud. Es definiert die Zuständigkeiten, Zielgruppen und Rahmenbedingungen der pädagogischen Unterstützung, einschliesslich Massnahmen im Vorschulalter.
Zürich (Glarus & Schaffhausen)

Wenn Sie ein gehörloses oder schwerhöriges Kind haben, stehen Ihnen im Kanton Zürich, Glarus und Schaffhausen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Heimkursen und weiteren Frühfördermassnahmen in Ihrer Region.

Zuständiges Amt

Für den Kanton Zürich sowie die Kantone Glarus und Schaffhausen ist das Zentrum für Gehör und Sprache Zürich (ZGSZ) zuständig. Das ZGSZ begleitet gehörlose und hörbehinderte Kinder ab dem Zeitpunkt der Diagnose bis zum Schuleintritt mit audiopädagogischer Frühförderung, individueller Beratung und gezielter Unterstützung für die Familien.

Kontakt:
www.zgsz.ch
info@zgsz.ch
0444669090

Heimkurs für Familien

Im Kanton Zürich sowie im Kanton Schaffhausen besteht für Familien mit gehörlosen oder hörbehinderten Kindern die Möglichkeit, einen Heimkurs in Gebärdensprache zu absolvieren. Die Kurse werden durch das Zentrum für Gehör und Sprache Zürich (ZGSZ) angeboten und finden direkt im häuslichen Umfeld der Familie statt.

Ein Heimkurs umfasst in der Regel 10 Unterrichtseinheiten, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Familie abgestimmt werden. Eine gebärdensprachkompetente Lehrperson besucht die Familie zu Hause und vermittelt alltagsnahe Inhalte – beispielsweise Begriffe aus dem Familienleben, dem Umfeld des Kindes oder aus der Spielwelt. Auch Eltern, Geschwister oder Großeltern können in die Kurse einbezogen werden.

Ziel des Kurses ist es, eine erste gemeinsame Kommunikationsbasis in Gebärdensprache zu schaffen, das Kind sprachlich zu begleiten und die Familie im Umgang mit der Hörbeeinträchtigung zu stärken. Inhalte zur Gehörlosenkultur, zur Kommunikation und zum Alltag mit hörbehinderten Kindern werden ebenso vermittelt.

Für Kinder im Frühförderalter wird der erste Heimkurs vom jeweiligen Kanton finanziert. Ein Folgekurs ist möglich.

Zugang & Anmeldung

Eltern von gehörlosen oder hörbehinderten Kindern in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Glarus können sich direkt beim Zentrum für Gehör und Sprache Zürich (ZGSZ) melden, um einen Heimkurs in Gebärdensprache zu beantragen. Die Anmeldung erfolgt schriftlich über ein Formular, das beim ZGSZ eingereicht werden muss.

Das Angebot richtet sich an Kinder im Frühförderalter und steht ab dem Zeitpunkt der Diagnose zur Verfügung. Die Zuweisung erfolgt in der Regel in Zusammenarbeit mit dem audiopädagogischen Dienst und – insbesondere im Kanton Zürich – über die Fachstelle Sonderpädagogik, die nach einer Abklärung ein individuelles Förderkontingent bewilligt.

In Schaffhausen und Glarus ist das ZGSZ ebenfalls zuständig für die audiopädagogische Frühförderung. Auch dort kann die Anmeldung durch die Eltern oder durch Fachpersonen erfolgen. Die Beratung und Unterstützung durch das ZGSZ ist kostenlos, sofern sie im Rahmen der kantonalen Frühförderangebote erfolgt.

Finanzierung & Abwicklung

Für Familien in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Glarus wird der Heimkurs in Gebärdensprache in der Regel durch die zuständigen kantonalen Stellen finanziert.

Im Kanton Zürich wird der erste Heimkurs im Frühförderalter durch das Zentrum für Gehör und Sprache Zürich (ZGSZ) getragen.

Im Kanton Schaffhausen übernimmt der Kanton die Kosten für Frühförderung, Beratung und Diagnostik. Familien mit einem hörbehinderten oder gehörlosen Kind entstehen im Rahmen der anerkannten Förderangebote keine zusätzlichen Kosten.

Für den Kanton Glarus ist das ZGSZ ebenfalls zuständig für die audiopädagogische Frühförderung. Für konkrete Informationen zur Finanzierung von Heimkursen können sich Familien direkt an das ZGSZ oder an die kantonalen Fachstellen wenden.

Weitere Frühförderangebote

Neben dem Heimkurs in Gebärdensprache bietet das Zentrum für Gehör und Sprache Zürich (ZGSZ) weitere umfassende Frühförderangebote für Familien mit gehörlosen oder hörbehinderten Kindern in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Glarus.

Im Fokus des audiopädagogischen Dienst des ZGSZ stehen dabei die sprachliche, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes sowie die Stärkung der Kommunikationsfähigkeit in der Familie.

Die Angebote des ZGSZ orientieren sich an den Bedürfnissen der Familie. Je nach Situation können dabei auch weitere Fachpersonen wie Logopädinnen oder Heilpädagogen eingebunden werden. Neben der sprachlichen Förderung gehören auch Beratung, Frühberatung und Integrationsbegleitung zum Leistungsumfang.

Verfügbare PDFs & weitere Links

Für den Kanton Aargau stehen zusätzlich folgende Informationen zur Verfügung:

Zürich/ ZGSZ

  • Verschiedene Informationen vom ZGSZ
    Auf der ZGSZ-Website existiert eine Downloadrubrik mit diversen Formularen und Merkblättern.
  • Angebote des Audiopädagogischen Dienst
    Übersicht des Frühförderangebots des ZGSZ für gehörlose und hörbehinderte Kinder.

Schaffhausen

  • Website der Heilpädagogischen Früherziehung Schaffhausen
    Auf der kantonalen Website finden sie weitere Informationen zum Thema Heilpädagogischen Früherziehung.
  • Informationsbroschüre
    In der Broschüre des Kanton Schaffhausen finden Sie eine Übersicht über alle verfügbaren Förderangebote für Kinder mit besonderen Bedürfnissen.

Glarus

  • Rahmenkonzept „Sonderpädagogik“ des Kantons
    Das Rahmenkonzept Sonderpädagogik des Kanton Glarus beschreibt die Leitlinien und Ziele der Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen.
  • Rahmenkonzept „Frühe Kindheit“ des Kantons
    Das Rahmenkonzept frühe Kindheit des Kantons Glarus erläutert die strategische Ausrichtung und Koordination der Förderangebote für Kinder in der frühen Kindheit.

Fragen zum Thema Frühförderung? Ich freue mich auf deine Nachricht.