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Medienmitteilung

Diskriminierungsbericht

Obwohl in der Schweiz gleiche Rechte für alle mehrfach gesetzlich verankert sind, musste der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes im vergangenen Jahr 76 Fälle von Diskriminierung gehörloser Menschen behandeln. Diese Zahl ist umso empörender, weil sie um fast 50 Prozent höher liegt als noch 2017 (52 gemeldete Fälle).

Im Januar 2018 veröffentlichte der Rechtsdienst des Gehörlosenbundes zum ersten Mal einen Bericht über die Diskriminierung von gehörlosen Menschen. In der Schweiz, wo die Gleichberechtigung aller Bürger*innen ein zentraler Wert ist, bewegte die Zahl von damals 52 gemeldeten Fällen die Gemüter und löste ein weites Medienecho aus.

Doch die Situation hat sich bis heute nicht verbessert, wie der zweite Diskriminierungsbericht des Gehörlosenbundes zeigt: 76 gemeldete Diskriminierungsfälle führt der Rechtsdienst im Jahr 2018 auf. Das ist eine Steigerung von fast 50 Prozent! Besonders auffällig ist, dass fast die Hälfte der Fälle (34) die Finanzierung von Hilfsmitteln betriff (Gebärdensprach-Dolmetscher*innen, Hörgeräte, etc.). Dabei sind diese Hilfsmittel der Schlüssel für die Integration gehörloser Menschen im Bildungssystem, im Arbeitsmarkt … kurz; in die Gesellschaft!

Als nationale Dachorganisation, die sich für die Rechte und die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen einsetzt, klagt der Gehörlosenbund den anhaltenden Graben zwischen der Rechtslage und der erlebten Realität an. Er fordert von den Kantonen und den Gemeinden, dass sie sich verstärkt für die Einhaltung der Rechte gehörloser Menschen in der Schweiz einsetzen.

Publiziert am 15. Januar 2019