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Medienmitteilung

Zugang für Hörbehinderte zum Fernsehen neu definiert

4. September 2017. Menschen mit einer Hörbehinderung bekamen bisher im öffentlich-rechtlichen Fernsehen weniger für ihr Geld als der Rest der Bevölkerung. Die Anzahl der Untertitelungen und Sendungen in Gebärdensprache waren unzureichend. Heute unterzeichnen Vertreter der Sinnesbehinderten mit den Direktoren der SRG SSR in Bern eine neue Vereinbarung: Etappenweise wird die Anzahl der Sendungen mit Untertitel auf 80 Prozent und der Sendungen mit Gebärdensprache auf 1‘000 Stunden erhöht. Dies ist ein Meilenstein im Service Public der Schweiz.

Menschen mit einer Hörbehinderung brauchen Untertitel und Gebärdensprache, um die gesprochenen Informationen im Fernsehen und im Web zu verstehen. Obwohl sie dieselben Gebühren wie alle anderen bezahlten, waren sie aber bisher von der Mehrheit der Sendungen ausgeschlossen, da ihre Bedürfnisse kaum berücksichtigt wurde. Von Gleichberechtigung konnte nicht gesprochen werden.

Nun haben Vertreter der Sinnesbehinderten mit der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR eine neue Vereinbarung ausgehandelt, welche die Situation verbessert: Etappenweise wird bis 2022 der Anteil der untertitelten Sendungen auf 80 Prozent und der Anteil der Sendungen in Gebärdensprache auf 1‘000 Stunden erhöht. «Das ist für uns ein Meilenstein! Endlich erhalten gehörlose Zuschauer als Gebührenzahler Zugang zu praktisch allen Sendungen. Das ist konkreter Service Public», sagt Harry Witzthum, Geschäftsführer des Schweizerischen Gehörlosenbundes.

Am 4. September unterzeichnen die Vertreter der Sinnesbehinderten in Anwesenheit des SRG-SSR-Direktors Roger de Weck und des designierten Direktors Gilles Marchand die neue Vereinbarung, die per 2018 in Kraft tritt. Dadurch signalisiert die SRG SSR, dass sie ihren Verpflichtungen als Service-Public-Anbieter Taten folgen lässt.

Dieser Erfolg könnte allerdings durch die «NO-Billag Initiative», über welche das Volk 2018 an der Urne entscheiden wird, gefährdet sein. Sollte die Initiative angenommen werden, dürften Leistungen für Sinnesbehinderte dem Rotstift zum Opfer fallen. «Ein Ja zur Initiative wäre fatal. Es hiesse, das Rad zurückdrehen und den Ausschluss einer ganzen Gruppe von Menschen aus der Gesellschaft gutzuheissen», warnt Harry Witzthum. Es braucht einen starken Service-Public-Partner, um Gleichberechtigung in der Schweiz zu fördern.

Publiziert am 4. September 2017