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Medienmitteilung

UNO-BRK – acht Jahre nach der Unterzeichnung durch die Schweiz warten gehörlose Menschen immer noch auf konkrete Auswirkungen

Im Frühjahr 2014 hat die Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert. Diese Unterzeichnung machte in den darauf folgenden Jahren Hoffnung auf eine Verbesserung der Behindertenpolitik in der Schweiz. Acht Jahre später, während sich die Schweiz auf die Anhörung durch den UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorbereitet, stellt der Schweizerische Gehörlosenbund jedoch fest, dass sich trotz der schönen Versprechungen für die Gehörlosen nichts oder so gut wie nichts geändert hat.

Theoretisch hätte die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) durch die Schweiz das Leben der Menschen mit Behinderungen in der Schweiz deutlich verbessern sollen. So versprach das Übereinkommen für gehörlose Menschen zum Beispiel nicht nur die Anerkennung ihrer kulturellen Identität, sondern auch weitere Rechte wie ein Angebot von Informationen in Gebärdensprache durch öffentliche Stellen, das erleichterte Erlernen der Gebärdensprache oder die Bereitstellung von Dolmetschenden. Vor allem aber verpflichtete sich die Schweiz mit der Unterzeichnung dieses Übereinkommens, die Schweizer Gebärdensprachen zu fördern und anzuerkennen.

Leider hat sich diese Hoffnung acht Jahre nach der Unterzeichnung völlig zerschlagen, denn für die meisten dieser in der UNO-BRK erwähnten Rechte muss der Schweizerische Gehörlosenbund sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene immer noch kämpfen. Schlimmer noch, im September 2021 hat der Bundesrat in seinem Bericht über die «Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen» die Notwendigkeit der Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen für eine echte Inklusion der gehörlosen Menschen in die Schweizer Gesellschaft verneint.

Diese Position kann der Schweizerische Gehörlosenbund nicht akzeptieren, denn für ihn ist die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen eine unabdingbare Voraussetzung, um die Situation der gehörlosen Menschen in der Schweiz zu verbessern sowie ihre Rechte und einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zur Kultur oder zu den Bildungsangeboten zu gewährleisten. Deshalb wird er am Mittwoch, den 9. März 2022 an der von Inclusion Handicap organisierten Kundgebung auf dem Waisenhausplatz in Bern teilnehmen und darauf achten, dass die Schweiz rasch einen echten Aktionsplan erstellt, damit die mit der Ratifizierung der UNO-BRK versprochenen Rechte endlich angewandt werden. Hierzu gehört auch die Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen für eine echte Inklusion der gehörlosen Menschen.

Publiziert am 7. März 2022