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Medienmitteilung

Sirenenalarm: Gehörlose bleiben ausgeschlossen!

Beim Sirenentest im Februar 2015 begrüsste der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS die Einführung von «Alertswiss» und setzte gleichzeitig grosse Hoffnung in das Versprechen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS, dass eine automatische SMS-Alarmierung folgen werde. Ein Jahr später hat sich noch nichts getan; im Notfall riskieren gehörlose Menschen weiterhin ihr Leben, weil sie von Informationen ausgeschlossen werden.

Im Februar 2015 begrüsste der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS den neuen Dienst «Alertswiss» vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, welcher Notfall-Informationen online verbreitet. Diese Neuerung war wichtig für gehörlose Menschen, da sie vom Sirenen-Alarm und den ergänzenden Informationen im Radio ausgeschlossen sind.

Gleichzeitig betonte der Schweizerische Gehörlosenbund, dass das Recht von gehörlosen Menschen auf vollen und gleichberechtigten Zugang im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention erst dann erreicht ist, wenn  sie in Notfallsituationen automatisch alarmiert werden, ohne selber aktiv werden zu müssen.  Aus diesem Grund setzt sich der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS für einen landesweiten Alarm-Dienst per SMS ein, wie er beispielsweise in Belgien existiert und bei der landesweiten Terrorwarnung im November 2015 erfolgreich eingesetzt wurde.

Das BABS stellte im Rahmen eines umfassenden Programms zur Verbesserung der Notfall-Informationen eine SMS-Alarmierung in Aussicht. Doch bis zum heutigen Sirenentest vom 3. Februar 2016 hat sich für gehörlose Menschen nichts verändert. Der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS stellt mit Bedauern fest, dass gehörlose Menschen in der Schweiz weiterhin ihr Leben riskieren, weil sie von wichtigen Informationen ausgeschlossen werden.

Publiziert am 4. Februar 2016