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Medienmitteilung

«NO-Billag»-Initiative gefährdet den Zugang von Menschen mit Hörbehinderungen

Zürich, 08.03.2017. Heute hat sich der Ständerat gegen die «NO-Billag»-Initiative ausgesprochen und damit ein wichtiges Signal für Solidarität und Vielfalt gesetzt. Die Initiative möchte die Radio- und Fernsehgebühren abschaffen. Damit würde sie den Service Public in der Schweiz massiv gefährden. Gehörlose und hörbehinderte Menschen profitieren durch Untertitelung und Gebärdensprachsendungen von diesem Service Public. Nur ein gebühren-finanziertes Fernsehen ist Garant, dass auch in Zukunft Menschen mit Sinnesbehinderung Zugang zu wichtigen Informationen erhalten.

Im Sommer 2018 stimmt das Volk über die Vorlage «NO-Billag» ab, die die Radio- und Fernsehgebühren abschaffen möchte. Dies hätte einen massiven Abbau des Service Public zur Folge, der für die sprachliche und kulturelle Vielfalt der Schweiz massgebend und die Grundlage einer funktionierenden direkten Demokratie ist. Insbesondere Menschen mit Hörbehinderung profitieren vom gebührenfinanzierten Fernsehen mittels Untertitelung und Gebärdensprach-sendungen.

Mit ihrer radikalen Lösung gefährden die Initianten der «NO-Billag»-Initiative die Solidarität zwischen den Regionen und kulturelle Minderheiten. Der «freie Wettbewerb» ist keine geeignete Massnahme, um den Zugang zu Informationen für Menschen mit einer Sinnesbehinderung zu gewährleisten. «Bisher hat der Wettbewerb auch nicht dazu geführt, dass die Privatsender ihre Sendungen untertiteln oder in Gebärdensprache zur Verfügung gestellt haben, nur die gebührenfinanzierten Sender haben das getan – warum sollte das in Zukunft anders sein?», gibt Harry Witzthum, Geschäftsführer des Schweizerischen Gehörlosenbundes, zu bedenken.

Der Ständerat hat mit seiner heutigen Entscheidung ein klares und eindeutiges Signal für Solidarität und Vielfalt gesetzt. Die Gefährdung der Existenz der gebührenfinanzierten Medien würde die durch die Bundesverfassung garantierten Informationsrechte der Bevölkerung grundsätzlich in Frage stellen.

Publiziert am 8. März 2017