Sprache

Medienmitteilung

«Laut und stark mit der Gebärdensprache»

Die Gebärdensprache ist die natürliche Muttersprache der Gehörlosen. Darauf macht der Schweizerische Gehörlosenbund anlässlich des Internationalen Tages der Muttersprache am 21. Februar aufmerksam. Gehörlose Menschen erklären, warum die Gebärdensprache für ihre Kommunikation, ihre Ausbildung und ihre Kultur essenziell ist. Damit zeigen sie auch die politische Bedeutung der rechtlichen Anerkennung der Gebärdensprache in der Schweiz.

Am 21. Februar wird in der ganzen Welt der internationale Tag der Muttersprache gefeiert. Der Gedenktag wurde 1999 von der Unesco ins Leben gerufen. Ziel ist die Förderung der Muttersprache, der sprachlichen und kulturellen Vielfalt sowie der Mehrsprachigkeit.
Der Schweizerische Gehörlosenbund engagiert sich in diesem Jahr unter der Devise «Gebärdensprache, meine Muttersprache» und macht auf die Bedeutung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen aufmerksam. Die Gebärdensprache ist die natürliche Sprache der Gehörlosen und die Sprache, mit der sie sich einfach und effizient verständigen können. In der Schweiz leben etwa 10 000 gehörlose Menschen. Auch für viele Hörbehinderte ist die Gebärdensprache Muttersprache und eine wichtige Kommunikationsform.

Auf der Webseite https://sgbfsslandingpage.wordpress.com/ treten Gehörlose als Botschafter*innen für die Gebärdensprachminderheit auf. «Laut und stark» setzen sie ein Zeichen, dass sie auf ihre Muttersprache – die Gebärdensprache – stolz sind. Sie bringen zum Ausdruck, wie wichtig es für sie ist, sich mit Gebärdensprache in einer angemessenen Weise ausdrücken und kommunizieren zu können. Ob in Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), in der Langue des Signes Française (LSF) oder in der Lingua Italiana dei Segni (LIS), alle Gehörlosen und Gebärdensprachler*innen sind eingeladen, selber ein Testimonial zu machen und zu veröffentlichen.

Der Schweizerische Gehörlosenbund setzt sich für die Anerkennung der Sprache und Kultur der gehörlosen Menschen ein. Der Bundesrat ist derzeit mit einem Postulat beauftragt Möglichkeiten zu prüfen, wie die Gebärdensprache rechtlich anerkannt werden kann. Nur mit einem barrierefreien Zugang zu Information und Kommunikation können gehörlose und hörbehinderte Menschen an sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen teilhaben wie Arbeit, Bildung, Politik, Gesundheitswesen oder Kultur.

Publiziert am 26. Februar 2020