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Medienmitteilung

Gehörlose protestieren beim Sirenenalarm

Nach wie vor riskieren gehörlose Menschen ihr Leben, weil sie vom Sirenenalarm und den Notfall-Informationen im Radio ausgeschlossen sind. Dagegen protestiert der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS mit der Aktion «Alarm-Tote» (#alarmtote) und fordert vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS endlich Taten. Beim Sirenenalarm am 1. Februar 2017 gehen gehörlose Menschen in vier Schweizer Städten auf die Strasse und machen mit einer Strassenaktion auf die Diskriminierung aufmerksam.

Am 1. Februar 2017, um 13.30 Uhr heulen in der ganzen Schweiz die Sirenen, doch für gehörlose Menschen bleibt es still. Die Schweiz ist insbesondere durch die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet, die Alarmierung im Katastrophenfall auch für Einwohner mit Behinderungen sicherzustellen. Doch seit Jahren warten die gehörlosen und hörbehinderten Einwohner der Schweiz vergeblich auf die Erfüllung ihrer Rechte und werden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS immer wieder vertröstet.

Dass der verlangte visuelle Alarm möglich wäre, zeigt eine regionale Lösung in Basel, wo die Fachstelle für Gehörlose in Zusammenarbeit mit der Polizei die gehörlosen Einwohnerinnen und Einwohner per SMS alarmiert. Der Schutz der Bevölkerung ist aber Aufgabe des Bundes! Darum fordert der Schweizerische Gehörlosenbund vom BABS endlich Taten und einen nationalen visuellen Alarm, der auch für Gehörlose geeignet ist.

Um auf die Situation der gehörlosen Einwohner der Schweiz aufmerksam zu machen, findet beim Sirenentest in vier Schweizer Städten um 13.30 Uhr die Aktion «Alarm-Tote» statt:
BASEL (Barfüsserplatz), BERN (Unterer Waisenhausplatz), LAUSANNE (Place de l’Europe), LUGANO (Piazza San Carlo).

Die Medien sind herzlich eingeladen zur Aktion «Alarm-Tote».

Publiziert am 30. Januar 2017