Sprache

Gebärdensprachen

Eidg. Berufsprüfung für Gebärdensprach­lehrpersonen

Der Schweizerische Gehörlosenbund ist für die Prüfungsabnahme der eidgenössischen Berufsprüfung für Gebärdensprachlehrpersonen zuständig. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Kandidat*innen mit dem vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) offiziell anerkanntem Diplom belohnt.

Zulassungsbedingungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

a)
einen Abschluss auf Sekundarstufe II oder eine gleichwertige
Qualifikation besitzt;

b) das Branchenzertifikat GSL oder den Nachweis über anderswo erworbene, gleichwertige Kompetenzen vorweisen kann;

c) nach dem Abschluss des Branchenzertifikats GSL respektive dem anderweitigen Erwerb der gleichwertigen Kompetenzen über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügt

Kriterien für Kanditat*innen ohne Branchenzertifikat

Prüfungsordnung

Zweck der Prüfung
Die eidgenössische Berufsprüfung dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidat*innen über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung
einer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.

Arbeitsgebiet
Gebärdensprachlehrpersonen sind in diversen staatlichen und privaten Einrichtungen (z.B. Sprachinstitut, Schule, Behörde) sowie bei Privatpersonen Zuhause tätig. Sie unterrichten und fördern Einzelpersonen und Gruppen im bimodal-bilingualen und bikulturellen Kontext.

Prüfungsordnung

Wegleitung

Die Wegleitung zur Prüfungsordnung richtet sich in erster Linie an die Prüfungsteilnehmenden. Sie präzisiert die Prüfungsordnung und umfasst sämtliche Informationen, die für die Vorbereitung und Durchführung der Berufsprüfung relevant sind. 

Das Prüfungssekretariat erledigt im Auftrag der Prüfungskommission die mit der Prüfung verbundenen administrativen Aufgaben und ist Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen.

Die Wegleitung

Prüfungsteile

1. Projektarbeit
In der Projektarbeit setzt sich die Kandidatin bzw. der Kandidat vertieft mit einem Thema aus dem eigenen Arbeitsgebiet auseinander und vernetzt dabei anhand der eigenen Praxis die erworbenen Handlungskompetenzen. Die Projektarbeit ist spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn einzureichen.

    Leitfaden Projektarbeit

    2. Fachwissen

    • Position 1: offene Fragen
    • Position 2: Fallbeispiele (weitere Details sind in der Prüfungsordnung (Absatz 5.1) zu finden)

    3. Durchführung einer Unterrichtslektion inkl. Reflexion
    Die Unterrichtslektion ist eine praktische Prüfung, welche an einer Institution im gehörlosen Wesen, jedoch nicht am eigenen Arbeitsplatz, stattfindet und prüft das Zusammenspiel zentraler beruflicher
    Handlungskompetenzen. Bewertet werden die Organisation, das Vorgehen, der Inhalt und die Durchführung einer Unterrichtslektion sowie das anschliessende Prüfungsgespräch mit den Expertinnen bzw. Experten.

    Informationen zur praktischen Prüfung / Unterrichtslektion

    Formulare und Merkblätter

    Anmeldung zur Berufsprüfung
    Die nötigen Beilagen werden auf dem Anmeldeformular vermerkt.

    Anmeldeformular

    Disposition
    Die Disposition ist dem Prüfungssekretariat in einer einfachen Ausführung einzureichen und umfasst ein bis zwei Seiten. Das Einreichen der Disposition ist Voraussetzung für das Erarbeiten der Projektarbeit.

    Formular Disposition

    Beschwerde bei Nichtzulassung
    Der Bescheid über die Nichtzulassung zu einer Prüfung oder die Nichterteilung eines eidg. Fachausweises bzw. Diploms ist immer enttäuschend. Vor der Einreichung einer Beschwerde empfiehlt es sich als Erstes, die Prüfungsakten bei der Prüfungskommission einzusehen.

    Weitere Informationen zur Beschwerde

    Fragen zur eidgenössischen Berufsprüfung?