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Medienmitteilung

Immer mehr Diskriminierungsfälle bei gehörlosen Personen!

Im Jahr 2023 sind beim Schweizerischen Gehörlosenbund 132 Diskriminierungsfälle eingegangen. Nachdem bereits im Vorjahr ein Rekord an Diskriminierungen gemeldet wurden, gab es im Jahr 2023 nochmals eine Steigerung um 4%. Um diesen Missstand zu beheben, fordert der Schweizerische Gehörlosenbund die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen, die Förderung der Gebärdensprachen und die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen.

Im Bereich «Arbeit» werden nach wie vor am meisten Diskriminierungsfälle (29) gemeldet, gefolgt von «Kommunikation mit Behörden» (27), «Bildung» (25), «Gesundheit» (21) und «Finanzierung von Hilfsmitteln» (19). Obwohl diese Bereiche für alle Menschen von zentraler Bedeutung sind, werden gehörlose Menschen immer noch zu oft ausgeschlossen und ihnen die gleichen Rechte und Chancen verwehrt. In allen Bereichen wurden verglichen zum Jahr 2022 mehr oder gleich viele Fälle von Diskriminierungen gemeldet. Einzig im Bereich «Kultur und Freizeit» gab es gegenüber dem Vorjahr eine Reduktion von 13 auf 11 Fällen.

Anzahl registrierter Diskriminierungsfälle von gehörlosen Personen - SGB-FSS

In der Schweiz besteht die Pflicht, die Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu wahren (z.B. UNO-BRK, Bundesverfassung, BehiG). Trotz der gesetzlichen Grundlagen werden gehörlose Menschen in vielen Belangen diskriminiert. Besonders bei der Übernahme von Kosten bei Dolmetschleistungen werden die gesetzlichen Vorschriften missachtet.

Gehörlose Menschen sind darauf angewiesen in der Gebärdensprache kommunizieren zu können. Nur so können sie gleichberechtig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Zu häufig wird ihnen ein barrierefreier Zugang jedoch verwehrt. Insbesondere im Gesundheitswesen ist eine unmissverständliche Kommunikation zwischen Arzt und Patient zentral. Missverständnisse können zu gesundheitlichen Risiken führen.

Dass auch im Jahr 2023 noch mehr Fälle wie im Vorjahr registriert wurden, gibt Dr. Tatjana Binggeli, Geschäftsführerin des Schweizerischen Gehörlosenbunds zu denken: «Obwohl das Gesetz klar definiert, dass gehörlose Personen nicht diskriminiert werden dürfen, werden immer mehr Fälle registriert. Es ist anzunehmen, dass die Dunkelziffer sehr hoch ist und noch viel mehr Personen betroffen sind. Wir fordern von der Politik und Gesellschaft die faktische Durchführung gleicher Chancen und Rechte für gehörlose Personen.»

Der Schweizerische Gehörlosenbund fordert die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen, die Förderung der Gebärdensprachen und die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen. Gehörlose Menschen dürfen nicht länger diskriminiert werden.

Weitere Infos
Diskriminierungsbericht 2023

Kontakt
Schweizerischer Gehörlosenbund
E-Mail: media@sgb-fss.ch
www.sgb-fss.ch

Publiziert am 12. März 2024