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Gehörlose werden im Arbeitsmarkt unterschätzt

Studien zeigen, dass Unternehmen oft Vorbehalte haben, gehörlose Menschen anzustellen. Sobald ein Unternehmen aber diesen Schritt gewagt hat, stehen vor allem die Vorteile von gehörlosen Mitarbeiter*innen im Vordergrund.

Die Zahlen sind eindeutig: Bei gehörlosen Menschen ist die Arbeitslosenquote rund dreimal höher, die Chance auf eine Führungsposition achtmal kleiner und ihre Fähigkeiten werden im Rekrutierungsprozesse geringer eingeschätzt als jene von hörenden Bewerber*innen.

Erfahrung entkräftet Vorurteile

Die Vorurteile gegenüber gehörlosen Mitarbeiter*innen sind dort am grössten, wo sie sich noch nicht beweisen konnten. Firmen, die bereits Erfahrung mit gehörlosen Angestellten haben, stellen hingegen die Vorteile in den Vordergrund. Die Anpassungen an die Hörbehinderung der Mitarbeiter werden von erfahrenen Arbeitgebern als sehr überschaubar beschrieben. Aus diesem Grund unterstützt der Schweizerische Gehörlosenbund den Erfahrngsaustausch zwischen Arbeitgebern: durch Wissen werden Ängste entkräftigt und Vorbehalte abgebaut.

Gewinn für das Unternehmen

Gehörlose Menschen müssen und wollen sich im gleichen Arbeitsmarkt behaupten wie hörende Menschen, denn eine Hörbehinderung berechtigt nicht zu einer IV-Rente. Wie eine Arbeitsmarktstudie gezeigt hat, zeichnen gehörlose Mitarbeiter*innen sich neben einer guten Ausbildung durch weitere Kompetenzen aus, die ein Gewinn für jedes Unternehmen sind; etwa eine hohe Motivation, Arbeitsmoral, Konzentrationsfähigkeit sowie Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber. Gehörlose Mitarbeiter*innen sind zudem ein Gewinn für die Entwicklung von Sozialkompetenzen im Team sowie für die verbesserte Abdeckung von Kundenbedürfnissen des Unternehmens.

Was können Arbeitgeber tun?

Laden Sie gehörlose Bewerber*innen zu einem Gespräch ein und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten. Der oder die Bewerber*in wird bei Bedarf dafür sorgen, dass ein*e Gebärdensprachdolmetscher*in dabei ist, damit die Kommunikation reibungslos läuft. Thematisieren Sie die Kommunikationsbedürfnisse im Arbeitsalltag: Welche «Bürosprache» passt am besten? Wann sollen Gebärdensprachdolmetscher*innen beigezogen werden? Welche Anpassungen am Arbeitsplatz wären nötig? Oft braucht es nur kleine Anpassungen, damit hörbehinderte Menschen ihre Fähigkeiten im Arbeitsumfeld voll einbringen können (z. B. visuelle Signale anstelle von akustischen). Diese Anpassungen gelten als Hilfsmittel und werden von der IV bezahlt, sie müssen nicht vom Betrieb gekauft werden. Auch die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher*innen werden übernommen.

Information für Arbeitgeber

Der Schweizerische Gehörlosenbund unterstützt Firmen bei der Anstellung von Menschen mit einer Hörbehinderung:

  • Wir geben Auskunft
  • Wir unterstützen Sie bei der gezielten Rekrutierung von gehörlosen Angestellten
  • Wir vermitteln Kontakte zu Firmen, die bereits Erfahrungen mit gehörlosen Mitarbeiter*innen haben
  • Wir bieten Gebärdensprachkurse mit den Fachbegriffen ihres Unternehmens an
  • Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Anpassung von Diversity & Inclusion Richtlinien mit Fokus Hörbehinderung

Publiziert am 22. März 2021