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Medienmitteilung

Erneutes Ja zum Gebärdensprachen-Rahmengesetz bestätigt den eingeschlagenen Weg 

Der Nationalrat hat am 23. September 2026 der parlamentarischen Initiative für ein Rahmengesetz zur Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen erneut zugestimmt. Damit bekräftigt er seinen Willen für ein eigenständiges Gebärdensprachen-Rahmengesetz und sendet ein klares Signal an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S), diesen Weg ebenfalls zu unterstützen. 

Ein Gebärdensprachengesetz bietet die Chance, die fundamentalen Anliegen der Gebärdensprachgemeinschaft anzugehen. Die Anerkennung der Gebärdensprachen, ihre Förderung und die Gleichstellung gehörloser Menschen werden durch ein Gebärdensprachengesetz adäquat verankert. Nach über 30 Jahren der Forderung nach Anerkennung der Gebärdensprachen bestätigt das erneute Ja des Nationalrats die Dringlichkeit und Wichtigkeit, diese Lösung nun weiterzuverfolgen. 
«Das erneute Ja des Nationalrats ist ein deutliches Zeichen, dass ein eigenständiges Gebärdensprachengesetz die wirkungsvollste Lösung ist die Gebärdensprachen anzuerkennen», sagt André Marty vom Schweizerischen Gehörlosenbund. «Wir appellieren an den Ständerat dem vom Nationalrat eingeschlagenen Weg zu folgen.» 

André Marty, SGB-FSS – Transkription: Wir freuen uns sehr. Der Entscheid des Nationalrates ist ein wichtiges und starkes Zeichen für gehörlose Menschen in der Schweiz. Sie werden ernst genommen und auch an den Ständerat, der als nächstes über dieses Thema abstimmen muss. Wir erwarten von der Kommission des Ständerates, dass sie dem Nationalrat folgt und die Schweizer Gebärdensprachen endlich rechtlich anerkennt.

Klares Zeichen an die WBK-S 

Als Nächstes befasst sich die WBK-S erneut mit dem Geschäft. Sie hat die Möglichkeit, ihren äusserst knappen Entscheid vom Mai dieses Jahres zu korrigieren und den Weg für die Ausarbeitung eines Gebärdensprachengesetz freizumachen. 
Der Schweizerische Gehörlosenbund erwartet von der WBK-S, dem klaren Signal des Nationalrats zu folgen und die Anerkennung der Gebärdensprachen im Rahmen eines eigenen Gesetzes zu unterstützen. Ein Gebärdensprachengesetz ist für eine wirkungsvolle Anerkennung, Förderung der Gebärdensprachen und die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen notwendig.  

Nationalrats-Abstimmungs-Ergebnis

Kontakt:
André Marty, Public Affairs
Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS
+41 79 692 73 29 / a.marty@sgb-fss.ch

Publiziert am 24. September 2026