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Medienmitteilung

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates für ein Gebärdensprachengesetz

Der Schweizerische Gehörlosenbund freut sich, dass nach dem deutlichen Ja des Nationalrates diesen Sommer nun auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) die Motion 22.3373 «Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz» unterstützt. Diese Stellungnahme beweist, dass den Mitgliedern der Kommission die Bedeutung eines eigenen Gesetzes zu den Gebärdensprachen und den Rechten gehörloser Menschen eindeutig bewusst ist.

Am Dienstag, 8. November 2022, hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) den Bericht des Bundesrates «Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen» zur Kenntnis genommen und die Präsidentin des Schweizerischen Gehörlosenbundes, Tatjana Binggeli, angehört, um das Thema der Gebärdensprachen und der Gleichberechtigung von gehörlosen und schwerhörigen Menschen zu vertiefen.

Im Anschluss an diese Anhörung zeigte sich eine Mehrheit der WBK-S von der Wichtigkeit der Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen überzeugt. Aus diesem Grund hat sich die WBK-S für die Motion 22.3373 ausgesprochen, die der Nationalrat bereits in der letzten Sommersession angenommen hat und die den Bundesrat beauftragt, «ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Gebärdensprachen und die Gleichstellung gehörloser und hörbehinderter Menschen zu schaffen». Ein Gesetz, dessen Ziel die Anerkennung und Förderung von Gebärdensprachen sowie die Gleichstellung von gehörlosen und hörgeschädigten Menschen ist, insbesondere in den Bereichen Zugang zu Informationen, Kommunikation, politische Partizipation, Dienstleistungen, Bildung, Arbeit, Kultur und Gesundheit.

Obwohl der Weg zur rechtlichen Anerkennung der Gebärdensprachen noch weit ist, freut sich der Schweizerische Gehörlosenbund sehr über diese Stellungnahme der WBK-S zur Motion 22.3373. Dies zeigt, dass eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder verstanden hat, dass die Frage der Gebärdensprachen keinen Platz im Behindertenrecht hat und dass die derzeit geltenden Gesetze nicht ausreichen, um die alltägliche Diskriminierung zu bewältigen, mit der gehörlose und schwerhörige Menschen nach wie vor konfrontiert sind.

Publiziert am 8. November 2022