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Medienmitteilung

Anerkennung der Gebärdensprachen – Ständerat vor historischer Abstimmung

Nach der breiten Zustimmung durch den Nationalrat in der Sommersession wird der Ständerat am Montag, 12. Dezember 2022, die Motion 22.3373 «Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz» behandeln. Damit steht der Gehörlosengemeinschaft und dem Schweizerischen Gehörlosenbund, der sich seit vielen Jahren für die rechtliche Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen einsetzt, ein Meilenstein bevor.

Am 1. Juni 2022 hatte der Nationalrat mit 134 Ja-Stimmen zu 32 Nein-Stimmen (bei 13 Enthaltungen) die Motion 22.3373 «Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz» angenommen. Nun wird der Ständerat am Montag, 12. Dezember, über die Motion zur Anerkennung und Förderung der Schweizer Gebärdensprachen und damit die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen abstimmen.

Ein vom Schweizerischen Gehörlosenbund und den rund 10 000 gehörlosen Menschen in der Schweiz ebenso spannungs- wie hoffnungsvoll erwarteter Augenblick. Der historische Moment wird von einer aus gehörlosen Menschen bestehenden Delegation des Schweizerischen Gehörlosenbundes von den der Ständeratstribüne aus verfolgt werden. Gehörlose Menschen werden immer noch zu häufig diskriminiert und aus vielen Bereichen der Gesellschaft ausgeschlossen. Aus diesem Grund hat der Schweizerische Gehörlosenbund ein klar formuliertes Ziel. Präsidentin Tatjana Binggeli sagt: «Die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen ist eine Grundvoraussetzung, um die Situation von gehörlosen Menschen in der Schweiz zu verbessern und ihnen einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zur Kultur und zu Bildungsangeboten zu ermöglichen. Dieser Zugang muss den gehörlosen Menschen vom Bund sowie von den Kantonen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten garantiert werden.»

Mit ihrem Votum können die Ständerätinnen und Ständeräte zeigen, dass sie verstanden haben, dass die Frage der Gebärdensprachen keinen Platz im Behindertenrecht hat. Denn Sprache ist keine Behinderung.  Daher ist ein eigenes Gesetz für die Anerkennung und Förderung der Gebärdensprachen sowie die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen nötig. Die derzeit geltenden Gesetze sind nicht ausreichend, um die alltägliche Diskriminierung zu beseitigen, mit der gehörlose und schwerhörige Menschen nach wie vor konfrontiert sind.

Publiziert am 6. Dezember 2022