Eidg. Berufsprüfung für Gebärdensprachlehrpersonen
Der Schweizerische Gehörlosenbund ist für die Prüfungsabnahme der eidgenössischen Berufsprüfung für Gebärdensprachlehrpersonen zuständig. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Kandidat*innen mit dem vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) offiziell anerkanntem Diplom belohnt.
Die Prüfungskommission hat entschieden, dass 2026 eine Prüfung für Gebärdensprachlehrer*innen stattfindet. Weitere Informationen folgen mit der Ausschreibung der Prüfung Ende Februar / Anfang März 2026.
Zulassungsbedingungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
a) einen Abschluss auf Sekundarstufe II oder eine gleichwertige
Qualifikation besitzt;
b) das Branchenzertifikat GSL oder den Nachweis über anderswo erworbene, gleichwertige Kompetenzen vorweisen kann;
c) nach dem Abschluss des Branchenzertifikats GSL respektive dem anderweitigen Erwerb der gleichwertigen Kompetenzen über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügt
Prüfungsordnung
Zweck der Prüfung
Die eidgenössische Berufsprüfung dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidat*innen über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung
einer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.
Arbeitsgebiet
Gebärdensprachlehrpersonen sind in diversen staatlichen und privaten Einrichtungen (z.B. Sprachinstitut, Schule, Behörde) sowie bei Privatpersonen Zuhause tätig. Sie unterrichten und fördern Einzelpersonen und Gruppen im bimodal-bilingualen und bikulturellen Kontext.
Wegleitung
Die Wegleitung zur Prüfungsordnung richtet sich in erster Linie an die Prüfungsteilnehmenden. Sie präzisiert die Prüfungsordnung und umfasst sämtliche Informationen, die für die Vorbereitung und Durchführung der Berufsprüfung relevant sind.
Das Prüfungssekretariat erledigt im Auftrag der Prüfungskommission die mit der Prüfung verbundenen administrativen Aufgaben und ist Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen.
Prüfungsteile
1. Projektarbeit
In der Projektarbeit setzt sich die Kandidatin bzw. der Kandidat vertieft mit einem Thema aus dem eigenen Arbeitsgebiet auseinander und vernetzt dabei anhand der eigenen Praxis die erworbenen Handlungskompetenzen. Die Projektarbeit ist spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn einzureichen.
2. Fachwissen
- Position 1: offene Fragen
- Position 2: Fallbeispiele (weitere Details sind in der Prüfungsordnung (Absatz 5.1) zu finden)
3. Durchführung einer Unterrichtslektion inkl. Reflexion
Die Unterrichtslektion ist eine praktische Prüfung, welche an einer Institution im gehörlosen Wesen, jedoch nicht am eigenen Arbeitsplatz, stattfindet und prüft das Zusammenspiel zentraler beruflicher
Handlungskompetenzen. Bewertet werden die Organisation, das Vorgehen, der Inhalt und die Durchführung einer Unterrichtslektion sowie das anschliessende Prüfungsgespräch mit den Expertinnen bzw. Experten.
Formulare und Merkblätter
Anmeldung zur Berufsprüfung
Die nötigen Beilagen werden auf dem Anmeldeformular vermerkt.
Disposition
Die Disposition ist dem Prüfungssekretariat in einer einfachen Ausführung einzureichen und umfasst ein bis zwei Seiten. Das Einreichen der Disposition ist Voraussetzung für das Erarbeiten der Projektarbeit.
Beschwerde bei Nichtzulassung
Der Bescheid über die Nichtzulassung zu einer Prüfung oder die Nichterteilung eines eidg. Fachausweises bzw. Diploms ist immer enttäuschend. Vor der Einreichung einer Beschwerde empfiehlt es sich als Erstes, die Prüfungsakten bei der Prüfungskommission einzusehen.