Wenn’s im Job oder in der Ausbildung nicht fair läuft – unsere Rechtsabteilung hilft!
Ob Diskriminierung am Arbeitsplatz, Probleme mit dem Arbeitgeber oder Hindernisse in der Ausbildung – solche Situationen können belastend sein. Der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS unterstützt Betroffene und setzt sich für ihre Rechte ein. Aber viele Betroffene wissen gar nicht, dass sie Unterstützung erhalten können. Shirin Fallahpour, neu im Rechtsteam möchte das ändern – und erklärt im Interview, wie die Abteilung helfen kann.
Schweizerischer Gehörlosenbund: Was motiviert dich, dich für die Rechte gehörloser Menschen einzusetzen?
Shirin Fallahpour: In vielen Lebensbereichen und Alltagssituationen erfahren gehörlose Menschen Benachteiligungen und Diskriminierungen. Häufig bleibt dies unbeachtet, entweder, weil Betroffene nicht wissen, dass ihnen bestimmte Rechte zustehen oder weil sie aus Angst vor negativen Konsequenzen sich nicht zur Wehr setzen wollen. Dabei existieren sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zahlreiche Gesetze und Regelungen, die die Rechte gehörloser Menschen schützen. Als Juristin bin ich mit diesen rechtlichen Grundlagen vertraut. Es ist mir ein persönliches Anliegen, mein Wissen einzusetzen, um auf solche Ungerechtigkeiten aufmerksam zu machen und Diskriminierungen aufzudecken. Ich hoffe, damit auch dazu beizutragen, dass sie seltener auftreten. Zugleich möchte ich mithelfen, das Bewusstsein für die Rechte gehörloser Menschen in der Gesellschaft zu stärken. Mein Ziel ist es, aktiv an einer inklusiveren und gerechteren Gesellschaft, insbesondere für gehörlose Menschen, mitzuwirken.
Schweizerischer Gehörlosenbund: Mit welchen Themen kommen Ratsuchende am häufigsten zu euch?
Shirin Fallahpour: Am häufigsten wenden sich Ratsuchende an uns, wenn sie Unterstützung bei Fragen zur Kostenübernahme von Dolmetschleistungen benötigen, sei es im Gesundheitswesen oder am Arbeitsplatz. Weitere häufige Anliegen betreffen Diskriminierung am Arbeitsplatz, einschliesslich Benachteiligungen im Bewerbungsprozess, Anträge auf Hilflosenentschädigung, sowie Unterstützungsmassnahmen für Kinder. Auch der Zugang zu einer barrierefreien Schulbildung ist ein wiederkehrendes Thema, zum Beispiel in Form von Ausgleichsmassnahmen wie dem Einsatz von DolmetscherInnen oder bilingualem Unterricht in Laut- und Gebärdensprache.
Schweizerischer Gehörlosenbund: Was ratest du Menschen, die Diskriminierung oder Benachteiligung erleben?
Shirin Fallahpour: Ich möchte Menschen, die Diskriminierung oder Benachteiligung erfahren ermutigen sich nicht zu scheuen, ihre Situation unserem Rechtsdienst mitzuteilen. Gemeinsam klären wir, was genau vorgefallen ist und welche rechtlichen oder anderen Handlungsmöglichkeiten für sie bestehen. Es ist wichtig, sich gegen solche Ungleichbehandlungen zur Wehr zu setzen. Dies nicht nur, um die eigenen Rechte durchzusetzen, sondern auch, um zur Sichtbarkeit und Stärkung der Rechte gehörloser Menschen in der Schweiz beizutragen. Nur wenn Diskriminierung benannt und angegangen wird, kann sie in Zukunft seltener werden.
Schweizerischer Gehörlosenbund: Wie kann man die Rechtsabteilung am besten kontaktieren?
Shirin Fallahpour: Am einfachsten erreichen Sie uns über das Anmeldeformular auf unserer Webseite. Dieses steht in allen drei Landessprachen (Deutsch, Französisch und Italienisch) zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und darauf Sie bei Ihrem Anliegen beraten und unterstützen zu dürfen!

Publiziert am 28. Oktober 2025