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Spital missachtet Recht

Einer gehörlosen Patientin wird das Recht auf eine Gebärdensprachdolmetscherin verweigert. Die Frau versteht das Spitalpersonal kaum und ist verunsichert.

Symbolbild

Kontrolle im Spital

Frau Y. musste zur Kontrolle ins Spital. Da sie gehörlos ist, bat sie darum, dass beim Termin ein*e Gebärdensprachdolmetscher*in dabei ist. Das Spital stellte sich auf den Standpunkt, dass dies nicht nötig sei. Anstelle einer professionellen Gebärdensprachdolmetscher*in hätte die schwerhörige Begleitperson von Frau Y. das Gespräch zwischen der Ärztin und Frau Y. übersetzen sollen. Dies wäre sowohl für Frau Y. als auch ihre Begleitperson sehr belastend gewesen. Ausserdem kannte die Begleitperson die medizinischen Fachausdrücke nicht.

Ungutes Gefühl

Trotz aller Bedenken liessen sich Frau Y. und ihre Begleitperson vom Spital zu einer Konsultation ohne professionelle*n Gebärdensprachdolmetscher*in drängen. Nach der Kontrolle verliess Frau Y. das Spital mit einem unguten Gefühl. Sie war nicht sicher, ob alles richtig übersetzt worden war und befürchtete, wichtige Informationen über ihren Gesundheitszustand nicht richtig verstanden zu haben.

Der Gehörlosenbund interveniert

Sie meldete sich danach beim Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes, welcher das Spital darauf aufmerksam machte, dass staatliche Leistungen wie die Gesundheitsversorgung in Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden müssen.

Weiter Fallbeispiele finden Sie in unserem Diskriminierungsbericht.

Publiziert am 2. November 2021