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Schule verweigert Kostenübernahme

Ein Gebärden­sprach­dolmetscher steht gehörlosen Eltern an einer Schulveranstaltung bei. Die Schule müsste die Kosten übernehmen, tut sie aber nicht.

Elternabend

In einer Schule fand ein Elternabend statt. Die Eltern von T. sind gehörlos und wollten die Veranstaltung besuchen. Sie meldeten daher der Schule, dass sie für die Veranstaltung eine:n Gebärdensprachdolmetscher:in wünschen, da das Lippenablesen bei einer Veranstaltung mit verschiedenen Diskussionsteilnehmer*innen und grosser Distanz zu den Redner:innen nicht möglich ist.

Der Rechtsdienst schaltet sich ein

Die Schule war zunächst nicht bereit, die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher zu übernehmen. Damit wurden die Eltern in ihrem Zugang zu Information diskriminiert. Nach Intervention des Rechtsdienstes des Schweizerischen Gehörlosenbundeses erklärte sich die Schule bereit, die Kosten für die Gebärdensprachübersetzung zu übernehmen.

Weiter Fallbeispiele finden Sie in unserem Diskriminierungsbericht.

Publiziert am 2. November 2021