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Gerhard Pfister: «Anerkennung ist erst der Anfang»

Was bedeutet die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen – und was muss daraus im Alltag folgen? Gerhard Pfister widmet sich diesen Fragen in seiner Republik-Kolumne vom 6. Oktober 2026. Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion veröffentlichen wir den Beitrag hier in voller Länge.

Gebärdensprachen gehören zur sprachlichen und kulturellen Vielfalt der Schweiz. Ihre rechtliche Anerkennung wäre ein bedeutender Schritt. Doch entscheidend ist auch, was sie konkret bewirkt: beim frühen Zugang zu Sprache, in der Bildung, im Gesundheitswesen, am Arbeitsplatz und bei der politischen Teilhabe.

Gerhard Pfister beleuchtet in seiner Kolumne die politische Debatte und erklärt, weshalb die Anerkennung den Anfang weiterer Veränderungen bilden muss. Damit möglichst viele Menschen diesen für die Gehörlosengemeinschaft wichtigen Beitrag lesen können, hat uns die Republik-Redaktion die vollständige Wiederveröffentlichung eine Woche nach dem Erscheinen erlaubt.

Anerkennung ist erst der Anfang

Die Schweiz hat die Gebärdensprachen lange als Frage der Behinderung
behandelt statt als Teil ihrer sprachlichen Vielfalt. Ein eigenes Gesetz könnte
das ändern – wenn die Anerkennung nicht bloss auf dem Papier bleibt.

Von Gerhard Pfister, 6. Oktober 2026

Im Bundeshaus stehen in der Kuppelhalle vor den monumentalen drei Eidgenossen vier lebensgrosse Statuen von Landsknechten in Uniformen aus dem 16. Jahrhundert. Sie verkörpern die vier Landessprachen. Vielleicht gibt es bald eine fünfte: die Gebärdensprache.

In der Herbstsession, die Ende letzter Woche zu Ende ging, hat der Nationalrat einen Schritt zur rechtlichen Anerkennung der Gebärdensprache gemacht: Er hat einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, die vorsieht, ein Gebärdensprachen-Rahmengesetz zu schaffen. Es war ein Geschäft unter vielen in dieser Session, aber ein grosser Schritt für die Menschen, die es betrifft. Und eine Anerkennung, die gehörlose Menschen in der Schweiz mehr als verdient haben.

Die Schweiz versteht sich als mehrsprachiges Land. Dass sie mit Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch vier offizielle Landessprachen hat, prägt ihr politisches Selbstverständnis. Weniger sichtbar ist, dass zu dieser sprachlichen Vielfalt auch die Gebärdensprachen gehören. Bei diesen handelt es sich nicht, wie manche vermuten mögen, um visuell dargestellte Varianten der gesprochenen Sprachen, sondern um eigenständige Sprachen mit eigener Grammatik, eigenem Wortschatz und regionalen Varietäten.

Vor einigen Jahren kam ich erstmals mit Menschen in Kontakt, die in Gebärdensprache kommunizieren. Und bin – so viel zu meiner Interessensbindung – Co-Präsident einer parlamentarischen Gruppe, die sich im Bundeshaus für die Anliegen gehörloser Menschen und die Anerkennung der Gebärdensprachen einsetzt. (Damit niemand nachfragen muss: Das Mandat wird nicht entschädigt.) Viele gehörlose Menschen leben mehrsprachig. Sie kommunizieren in ihrer Gebärdensprache und verwenden im Alltag zusätzlich eine oder mehrere Schrift- oder Lautsprachen. Diese Lebensrealität erweitert den üblichen Begriff von Mehrsprachigkeit: Sprache wird nicht nur gehört, gesprochen und gelesen. Sie wird auch gesehen und gebärdet.

Trotzdem wurden Gebärdensprachen in der Schweiz lange vor allem unter dem Gesichtspunkt der Behinderung behandelt, nicht als eigenständige Sprache und kulturelle Praxis. Doch diese Sicht greift zu kurz.

Gebärdensprachen ermöglichen Kommunikation, transportieren Wissen und Kultur und stiften Zugehörigkeit. Sie sind zugleich Minderheitensprachen und für viele gehörlose Menschen eine Voraussetzung dafür, ihre Rechte wahrnehmen zu können. Genau an dieser Schnittstelle zwischen Sprachenpolitik und Behindertengleichstellung steht die gegenwärtige Debatte im Parlament um ihre rechtliche Anerkennung. Gehörlose Menschen allein über eine Behinderung zu definieren, verkennt ihre Sprache und Kultur. Zugleich darf ihre Anerkennung als sprachliche Minderheit nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Gesellschaft weiterhin Barrieren abbauen muss.

Die heutige Diskussion lässt sich nicht von der Geschichte der Gehörlosenbildung trennen. Nach dem Mailänder Kongress von 1880 wurde die Gebärdensprache in vielen Schulen während Jahrzehnten aus dem Unterricht verdrängt. Die sogenannte orale Methode konzentrierte sich auf Sprechen und Lippenlesen. Gehörlose Kinder sollten sich der hörenden Mehrheitsgesellschaft anpassen; ihre visuelle Sprache und ihre Kommunikation wurden abgewertet oder verboten. Die Folgen dieser Politik wirken bis heute in Bildungsbiografien, Familien und Institutionen nach.

Der Perspektivenwechsel begann schrittweise. Sprachwissenschaftliche Forschung belegte, dass Gebärdensprachen vollwertige Sprachen sind. Im Zentrum steht seither nicht allein die Beseitigung einzelner Kommunikationsbarrieren, sondern das Recht, die eigene Sprache zu erwerben, zu verwenden und weiterzugeben.

Auf Bundesebene fehlt bislang eine ausdrückliche rechtliche Anerkennung der drei schweizerischen Gebärdensprachen. 2019 beauftragte das Parlament den Bundesrat, zu prüfen, inwiefern eine rechtliche Anerkennung möglich ist. Der Bericht des Bundesrates bestätigte dann zwar das Bedürfnis gehörloser Menschen nach Anerkennung, Schutz und gesellschaftlicher Wertschätzung ihrer Sprache. Trotzdem hielt er auch fest, eine ausdrückliche Anerkennung sei keine zwingende Voraussetzung, um die Teilhabe zu verbessern.

Diese Unterscheidung prägt die politische Debatte bis heute: Geht es um eine Behinderung oder eine Sprache? Der Bundesrat fand Ersteres. Er legte 2024 eine Anpassung des Behindertengleichstellungsgesetzes vor.

Das Parlament musste korrigieren. Auf Initiative von Nationalrätin Regina Durrer-Knobel reichte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats eine parlamentarische Initiative ein, die vorsieht, ein Gebärdensprachengesetz zu schaffen.

Die Kommission argumentierte, dass der Vorschlag des Bundesrates weder der sprachlichen und kulturellen Identität der Gehörlosengemeinschaft noch den Anliegen des Parlaments gerecht werde, Gehörlosigkeit nicht ausschliesslich als Frage der Behinderung zu behandeln.

Nun hat auch der Nationalrat diesen Weg bestätigt, indem er der Initiative mit 102 zu 88 Stimmen zustimmte. Jetzt ist die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates an der Reihe. Erst wenn auch sie zustimmt, kann ein entsprechender Gesetzesentwurf formuliert werden.

Die ausdrückliche Anerkennung wäre ein historischer Schritt. Sie würde festhalten, dass die schweizerischen Gebärdensprachen Teil der sprachlichen Wirklichkeit und des kulturellen Erbes der Schweiz sind. Für eine Gemeinschaft, deren Sprache über lange Zeit unterdrückt wurde, hat eine solche Aussage einen eigenständigen Wert. Sie kann Vorurteile abbauen, die Sichtbarkeit erhöhen und Institutionen dazu bewegen, Gebärdensprache nicht erst dann mitzudenken, wenn eine einzelne Person Unterstützung verlangt.

Die Anerkennung darf dabei weder Endpunkt noch rein symbolischer Akt sein. Sie kann einen neuen Massstab setzen als selbstverständlicher Bestandteil einer mehrsprachigen Schweiz. Dafür müssen Bund und Kantone ihre Zuständigkeiten klären und Anerkennung in konkrete, überprüfbare Massnahmen übersetzen.

Der Erfolg wird sich nicht allein am Wortlaut eines Gesetzes messen lassen. Er zeigt sich daran, ob ein gehörloses Kind früh und verlässlich Zugang zu Sprache erhält; ob Eltern kompetent beraten werden; ob Patientinnen medizinische Entscheidungen verstehen; ob Arbeitnehmer an Sitzungen und Weiterbildungen teilnehmen können; und ob Bürgerinnen politische Informationen in ihrer Sprache erhalten.

Die Schweiz hat die Chance, ihr Verständnis von Mehrsprachigkeit zu erweitern. Gebärdensprachen gehören nicht an den Rand der Schweiz, sondern zu ihrem Selbstverständnis.

Quelle: Gerhard Pfister, «Anerkennung ist erst der Anfang», Republik, 6. Oktober 2026. Wiederveröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Republik und Gerhard Pfister

Publiziert am 14. Oktober 2026