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Diskriminierungsbericht 2025: Strukturelle Probleme bleiben bestehen

Auch im Jahr 2025 wurden gehörlose und hörbehinderte Menschen in der Schweiz in zentralen Lebensbereichen diskriminiert. Die wiederkehrenden Muster zeigen: Trotz klarer rechtlicher Vorgaben bleibt die Gleichstellung vielfach unerfüllt.

Der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS veröffentlicht seinen Diskriminierungsbericht 2025 und macht damit auf anhaltende strukturelle Benachteiligungen aufmerksam. Die gemeldeten 135 Fälle stehen exemplarisch für Diskriminierungen, die gehörlose und hörbehinderte Menschen im Alltag erleben – trotz Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung, Behindertengleichstellungsgesetz und UNO-Behindertenrechtskonvention.

Besonders häufig betreffen die Diskriminierungen den Arbeitsmarkt. Qualifizierte Bewerbende werden nach Bekanntwerden ihrer Gehörlosigkeit abgelehnt oder verlieren ihre Stelle, weil Arbeitsplätze nicht angepasst werden und notwendige Gebärdensprachdolmetschleistungen fehlen oder nicht ausreichend finanziert sind. Auch Mitarbeitende mit bestehender Anstellung geraten unter Druck, wenn Kommunikation nicht barrierefrei organisiert wird.

Im Bildungsbereich zeigt sich ebenfalls ein wiederkehrendes Problem: Nachteilsausgleiche bei Prüfungen werden verweigert oder nur unzureichend gewährt, obwohl sie rechtlich vorgesehen sind. Ohne ausreichende Verdolmetschung und Zeitzuschläge können Prüfungsleistungen nicht fair beurteilt werden, was zu systematischer Benachteiligung führt.

Auch bei der Finanzierung von Hilfsmitteln und Unterstützungsleistungen bestehen erhebliche Hürden. Gesuche für notwendige Massnahmen wie Gebärdensprachförderung im familiären Umfeld oder Hilflosenentschädigungen für gehörlose Kinder werden von der IV wiederholt abgelehnt, obwohl ein klarer Mehrbedarf besteht. Häufig stützen sich die Entscheide auf formale Kriterien und Hörtests, ohne das tatsächliche Sprachverständnis und den Betreuungsaufwand angemessen zu berücksichtigen. Diese Praxis führt zu systematischen Benachteiligungen und verletzt das Recht gehörloser Kinder auf Förderung und Chancengleichheit.

Gravierend sind zudem die Zugangsbarrieren im Gesundheitswesen. Nach wie vor fehlt eine klare und einheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschleistungen bei Arzt- und Spitalterminen. Für Betroffene bedeutet dies Unsicherheit, eingeschränkte Kommunikation und teilweise erhebliche Risiken für die medizinische Versorgung.

Der Bericht 2025 reiht sich in eine langjährige Dokumentation ein und die wiederkehrenden Muster zeigen deutlich, dass die Problematik seit Jahren bekannt ist, jedoch bislang keine wirksamen strukturellen Lösungen umgesetzt wurden.

Der Schweizerische Gehörlosenbund fordert unter anderem:

  • die rechtliche Anerkennung und Förderung der Gebärdensprachen
  • eine eindeutige gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschleistungen im Gesundheitswesen
  • den Ausbau und die ausreichende Finanzierung von Dolmetschleistungen, insbesondere am Arbeitsplatz
  • verbindliche Minimalstandards für Nachteilsausgleiche im Bildungsbereich
Diagramm Anzahl der gemeldeten Fälle von Diskriminierung (im Vgl. zu den Jahren 2023 und 2024)

Kontakt für Medienanfragen:
Ben Jud
Mediensprecher
Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS
+41 79 665 36 54 / b.jud@sgb-fss.ch

Publiziert am 17. Februar 2026