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Medienmitteilung

Meilenstein für Gebärdensprachen: WBK-N will ein Gebärdensprachengesetz

Die nationalrätliche Kommission will die Gebärdensprachen mit einem eigenständigen Gesetz anerkennen und die Rechte von gehörlosen und hörbehinderten Menschen stärken.

Bereits im August 2025 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) einem Antrag auf eine Trennung der Anerkennung der Gebärdensprachen und der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes BehiG zugestimmt.

Mit der heute angenommene Kommissionsinitiative leitet die Kommission einen neuen politischen Prozess ein. Ziel ist die Anerkennung der Gebärdensprachen durch ein eigenständiges Gesetz, das vom Parlament ausgearbeitet wird. Dadurch sollen die Förderung der Gebärdensprache sowie die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen sichergestellt werden.

Der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS begrüsst diesen Schritt. «Das ist ein wichtiger Meilenstein für die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen», sagt Ben Jud, Mediensprecher des Schweizerischen Gehörlosenbundes SGB-FSS. «Sprachen sind keine Behinderung – Sie sind Ausdruck von Identität, Kultur und gleichberechtigter Teilhabe. Der Entscheid der WBK-N ist ein Schritt in Richtung einer wirkungsvollen Anerkennung.»

Gleichzeitig bleibt das Behindertengleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen – einschliesslich gehörloser Menschen – von zentraler Bedeutung. Der Schweizerische Gehörlosenbund wird die weiteren Beratungen aufmerksam begleiten und sich insbesondere dafür einsetzen, dass der Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz und bei privaten Dienstleistungen gestärkt wird.

Der SGB-FSS wird die kommenden Schritte aktiv begleiten – im Dialog mit dem Parlament und in enger Abstimmung mit der Community.

Für weitere Informationen und Anfragen bezüglich Interviews mit Vertreter*innen der Gehörlosencommunity wenden Sie sich bitte an:
André Marty, Verantwortlicher Public Affairs: 079 692 73 29 / a.marty@sgb-fss.ch

Hintergrundinformationen zur Anerkennung der Gebärdensprache finden Sie hier.

Publiziert am 23. Januar 2026