Wahl der Vorstandsmitglieder des SGB-FSS

Der Vorstand ist für die strategische Führung des SGB-FSS verantwortlich. Er entscheidet über Ziele und Grundsätze und legt die Rahmenbedingungen fest für eine wirksame Führung des SGB-FSS, verfolgt die Entwicklung und prüft die Ergebnisse.

Er wird alle drei Jahre neu bestellt. Die nächste Erneuerung erfolgt an der Delegiertenversammlung vom 5. Mai 2012 in Basel.

Der Präsident und einige der bisherigen Mitglieder treten zur Wiederwahl an. Andere Mitglieder hingegen haben ihren Rücktritt bereits angekündigt: Ihre Bewerbung ist mit gutem Grund willkommen!

In der Regel sind die Vorstandsmitglieder VertreterInnen einer Mitgliedsorganisation des SGB-FSS.  Sie vertreten die Interessen der Kollektivmitglieder (Vereine und Institutionen) des SGB-FSS, nebst den Anliegen aller gehörlosen und hörbehinderten Personen. Der Präsident oder die Präsidentin des SGB-FSS ist eine gehörlose Person. Er/sie zeigt ein ausgesprochenes Interesse an Fragen der Sozialpolitik und ist in der Lage, den Vorstand zu leiten. Seine/ihre globale Sicht der  Gehörlosigkeit befähigt ihn/sie, die unterschiedlichen Interessen der Gehörlosen und Hörbehinderten sowohl innerhalb des SGB-FSS wie gegen aussen diplomatisch und überzeugend zu vertreten.

Nebenstehende Unterlagen informieren Sie ausführlicher über das gewünschte Profil des Präsidenten bzw. der Präsidentin und der Vorstandsmitglieder sowie über ihre Rollen und Aufgaben. Ebenfalls rechts finden Sie das Bewerbungsformular.

Zu beachten: letzte Eingabefrist für die Bewerbung ist der
1. März 2012 !


LOGO_SGB-FSS_TRILINGUE

 


pdf_button Rolle und Pflichte.pdf

pdf_button Profil_Prsident.pdf

pdf_button Profil_Vorstand.pdf

 

pdf_button Kandidatenformular.pdf

 


 

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